Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
415
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Von den bey Verpachtung der Landgüter, theils aus der 21c, 415

- Bey Privatbeſißern hingegen iſt'und bleibet es in Anſehung des ganzen Landgu- fes ällemahl eine nachtheilige Einſchränkung, die, wegen der auf. das Künftige habenden Folgen, indem hier die Beſißer nicht immer einerley bleiben, ſondern von Zeit zu Zeit, bald durch Verkauf und bald durc< Erbfolge, verändert werden, im Allgemeinen nicht zu dulden iſt.: - Jedoch. mag. dieſe Abnußungseinrichtung in kleinen Grundſtüfen, abgelegenen Vorwerkern, einzeln Bauerhöfen,und andern abgeſonderten Pertinenzſtüen, nicht gänzlich verworfen werden. In dergleichen Fällen; welche nach Beſchaffenheit der Ume ſtände zu beurcheilen ſind, können ſie" ebenfalls vor die andern ſonſt gewöhnlichen Abnuz- zunggsarten auch bey Privarbeſißern einen Vorzug verdienen.

Nur ſeße ich dabey allemahl voraus, daß ſie zur eigenen Bewirthſchaftung zu bes ſchwerlich, und bereits alle darinn mögliche Verbeſſerungen vollbracht ſeyn müſſen.

6:24.

Warum ſölehemnach den Eigenthümern, die an der eigenen Bewirthſchaftung ihrer Landgü- ter gehindert werden, nur bloß die Zeitpacht und Adminiſtration übrig bleiben, und daß, um unter dieſen'beyden ZBewirthſchaſtungsarten eine richtige Wahl treffen Zu können, deren Gutes und Böſe kennen zu lernen n6thig ſep,

Nachdem wir ſolchergeſtallt die ſonſt vorzügliche Erbpacht, aus den bisher ange- führten in der Vernunft und Erfahrung gegründeten Urſachen, aus dem Regiſter der Ab- nußungsarten, ſo ſich diejenigen, welche an der eigenen Bewirthſchaftung ihrer Landgüter gehindertwerden, gewöhnlicherweiſe bedienen können, ausgemuſtert haben, ſo bleibt für dieſelben nur noch bloß die Zeitpachr und Adminiſtration zu ihrer freyen Wahl übrig.

Damit nun ein jeder/ nach der Beſchaffenheit ſeiner, Umſtände, worinn er ſich be- findet, ſich zu dem Beſtenzu entſchließen, im Stande ſeyn möge, ſo. wird es nöthig ſeyn, das Böſe.und Gute, ſo-eine jede von dieſen beyden Bewirthſchaftungsarten bey ſich füh- ret, näher zu zergliedern,.und ans Licht zu ſtellen,

; Wobey ich zum voraus erinnern muß, wie. es öfters die Umſtände eines Eigett- thümers nothwendig machen, daß er die ſchlechteſte von dieſen beyden Arten dennoch der beſſern vorziehen muß. Jn welchen Fällen hievon eine Anwendung zu machen ſey, wird ſich-bey-der fernern Ausführung der hieriun einſchlagenden Wahrheiten von ſelbſt ergeben.

52208 Daß hierunter mit der Zeitpacht der Anfang zu machen, wobep zugleich zum voraus erin nert wird, daß das viele Uebele,"ſo man bey den Zeitpachten aus der Erfahrung wahrnimmt, nicht ſo wohl den Zeitpächtern. ſelber, als vielmehr den falſchen WIaaßregeln, die y1an bey Einrichtung dieſer Bewirthſchaftungsart zu nehmen pfleget, N beyzumeßſen ſey.

Umm hierunter zu unſerm Endzweck zu gelangen, wollen wir von beyden, fo- wohl der Zeitpacht, als euch der Adminiſtration, eine kurze Abſchilderung der dabey bis- her gewöhnlichen eingeſchlichenen Fehler und Mängel entwerfen, Der geneigte Leſex wird dadnr<h in den Stand geſeßer werden, ſelber zu beurteilen, welcher von beyden, im All- geineinen genommen, der Vorzug gebühre,. Natürlicherweiſe kann derſelbs wohl durch

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