Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
413
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Von den bey Verpachtung der Landgüter, theils aus der 2. 413

ererbten Eigenthums offenbar, und es faunzihm"nicht anders als höchſt rühmlich fällen, wenn er. die vox Augen. liegende Verbeſſerungen. einem. Fremden ohne Wiederrede über-, laßen muyßBa:3|.:|

4 Ms ſelbſt der Staat, dem an die Verbeſſerungen:der Landgüter gar ſehr gelegen iſt, verlieret gewiſſermaßen darunter. Demſelben kann zwar, ob. dergleichen in: den Landgütern ſchlafende Verbeſſerungen von dem Eigenchümet'dder Erbpächter in die Wirk- lichfeit geſeßet werden, an und'vov ſich einerley ſeyn."Allein" die leztern können der Sache ſelten den Nachdruck, der von. dem Eigenthümer ſelber zu erwarten ſtehet, geben. Es bleiben däher manc<e Nußungen eines Landgutes.entweder noch ferner ſchlafend, oder ſie werden doch nur ſehr langſam zu Stande gebracht, Und in dieſer Abſicht leidet: der Staat: ſelber darunter;!

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Daß die auf Erbpacht ſtehende-Landgüter ſchwer'zu verkaufen ſepy wurden, und alſo-auch? aus"! dieſex Urſache eine dergleichen Dewirthſchäftungsart., nicht zuträglich ſep.

Wöllte man auch hierunter auf die Erbfälle, unter dem Vorwande, daß ſich die Erben die Einrichtungen ihrer Erblaßer gefallen laßen müßten, feine Rückſicht nehmen, k0 iſt doch ferner gewiß, daß die Erbpacht dem Verfauf eines Gutes ebenfalls ſehr große Hinderniße in den Weg, legen, und ſolches zu veräußern ſehr ſchwer fallen würde.

Die meiſten Käufer ſehen bey Erkaufung, eines. Landgutes nicht.bloß darauf, daß: B6ape Baarſchaft ſicher unterbringen. mögen., ſondern ſie wollen auch. durch ihre in der:

irthſchaft. anzuwendende Mühe etwas.gewinnen, und ihre Vermögensumſtände: dadurch) verbeſſern..! 6 M. ß Bey einen im Erbpacht ſtehenden(Gute-würden ſie nur zwar das erſte finder, iw: dem ſie auf die Verzinſung ihres Capitals, weil die Erbpachtgelder durch keinen Unglücks» Fall verfürzet'werden können, jederzeit ſichere Rechnung, zu machen hätten..

Allein-die zweyte Abſicht der: Käufer gienge bey einem. ſolchen unter Erbpacht ſtehenden Landgut, wie es ſich aus dem bisher Angeführten. von ſeibſt ergiebet, gänzlich verlohren... Es wäre au ſich einerley. ob. ein Käufer ſein: baares: Geld auf ſichere Hypo» thef auslehnteoder ein: ſolches Landgut kaufte... In beyden: Fällen kann: er auf weiter: nichts, als auf die geſesmäßigen Zinſen, Staat machen...

Das einzige, daß er. ſich künfrighin. als einen: Erbherrn eines Landgutes ſchreiben, und dadurch ſeine Titulwürde vermehren können, möchte vielleicht jemanden, den Kauf ei- nes ſolchen Gutes vorder Auslehnung. ſeiner Gelder auf Hypotheken: den Vorzug, zu ge- ben, anreizen.. Allein, ſehr leicht könnte: es auch, geſchehen, daß; er' ſich" bew dieſer: ſeiner Ehrbegierde allerhand Weitläuftigkeiten und. Rec<htshändel mit: dem Erbpächter., die: hier eben ſo wenig, als mit den Zeitpächtern,, gänzlich: zu: vermeiden. ſtehetr,, an; den H als kaufen.

Mit Einem-Worte, zu einem unter Erbpacht ſtehenden: Gute werden ſich, immer nur wenige Liebhaber und. Kauf luſtige finden',: weil: der vornehmſte Bewegungsgrund, warum. Güter gefaufet: werden, offenbar hinwegfällt.. Ein Landgut aber, welches, wie man ſich auszudrucken pflegt, nicht jedermanns Kauf iſt, verlieret. jederzeit, beſonders wetn es lo8geſchlagen: werden. muß,, an ſeinem wahren Werth.

Tff 3 C. 21.