Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
410
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410 Fünftes Hauptſtüc>,

Det Sohn ſolget zwar dieſem Nath des Vaters. Weil er aber in der Jugend nicht die geringſte Begriffe von dex Wirthſchaft erkanget hatte, ſo fällt ihm bey dieſer ſeiner Unwiſſeyheit beſonders das auf jeder Seite des Zinſregiſters gezogene Latus in die Augen. Er nimmt dahex WE arithmetiſche Benenaung der auf jeder Seite gezogenen Summe für den Nahmen cines Zinß-

ebers an.

Als ihm nun der Vater nach einigen Tagen, ob er das ihm zugeſtellte Zinfregiſter nachgeſe-- hen, und wie ihm ſolches gefallen habe, befraget, ſo erhält derſelbe die wohl ganz unvermuthete Antwort: daß er ſolches dem Beſchl gemäß getreulich gethan, ihm aber unter.allen Zinßgebern keiner beſſer, als der Bauer Larus, gefallen habe.

Was kann man ſich wohl von einem ſolchen neu angehenden Wirthe für Hoſnung machen, wenn er ſich der eigenen Bewirthſchaftung unterziehen wollte? Und hätte dieſer treue Vater nicht beſſer gethan, wenn er ſeinen Sohn, ehe er ihn auf Reiſen geſchicket, vorher in den nöthigen Begriffen vou derjenigen Wiſſenſchaft, die den Grund ſeines ganzen künftigen. Glücks legen müß ſen, unterrichten laßen?

Alsdeun würden ihm die nac<her angeſtellte Neiſen wirklich nüßlich geweſen ſeyn, ſeine jur gendliche Kenntniß in der Landwirthſchaft erweitert /' und ihn vor einer ſolchen lächerlichen Ant- wort ſicher geſtellet haben.|

16:

Von den, auſſer der eigenen Bewirthſchaftung gewöhnlichen Abnutzungsarten der Landgüter, wohin beſonders die Erbpacht, Zeitpacht und Adminiſtration zu vechnen.

Wenn wir ſolchergeſtallt die Claſſen derjenigen, welche von der eigenen Bewirth- ſchaftung ihrer Landgüter abgehalten werden, auf das genaueſte durc<gegangen ſind, und bey einer jeden das Benothigte bemerket haben, ſo'iſt nunmehr nöthig, uns auch die übri- gen Abnußunggsarten der Landgürer, welche.denjenigen, die eine eigene Bewirthſchaftung davon nicht übernehmen können, übrig bleibet, bekannt zu machen.;

Erbpacht, Zeitpacht und Adminiſtration, ſind die drey gewöhnliche Haupt- Gattungen davon.

Eine jede derſelben hat ihre Fehler, und keine davon iſt der eigenen Bewirthſchaf- tung gleich zu ſchäßen. 8

Inzwiſchen ſind doch die damit verknüpfte Fehler und Mängel nicht alle gleich. Bey einer von dieſen Abnußunggarten iſt immer mehr Gefahr, als bey- der andern.

Auch ſchicfet ſich nicht eine jede von dieſen Abnußungsarten für alle Eigenthümer welche ihre Landgüter ſelber zu bewirthſchaften gehindert ſind. Die eine iſt dieſem, die andere hinwiederum einem andern nüblicher und zuträglicher.;

Wollen wir dieſes alles mit Ueberlegung kennen lernen, und das beſte davon nach einer gewiſſen genauen Richtigkeit beſtimmen, ſo iſt nöchig, daß wir uns von einer jeden dieſer vorhin benannten Abnußunggarten einen deutlichen und vollſtändigen Begriff ma- <en, und ſolchen mit der Beſchaffenheit und den Umſtänden eines jeden Eigenthümers in Vergleichung ſeßen. Alsdenn werden wir die Sache mit Gewißheit und Zuverläßigkeit heurtheilen, und einem jeden das beſte mit Ueberzeugung anrathen fönnen,

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6. 17.: Daß die Erbpacht zwar an ſich die vorzüglichſte Abnyzungsart ſey, ſolche aber nicht unter allen Umſtänden für rathſam zu achten, auch öfiers gänzlich unmöglich ſey. Die Erbpacht würde zwar aus mehr als einer Urſache für alle übrige Abnußungs- Arten den Börzug verdienen.-!| Es