Von den bey Verpachtung der Landgüter, theils aus der 1c. 409
Unterſuchung und! Revifion- des angeordneten ab. Daß aberdieſes die erſte Fähigkeit gänzlich vereitelt, iſt ſchon vorhin gezeiget worden.
6. IFj5. Warum die Unwiſſenheit und Unerfahrenheit in der Landwirthſchaft die-Zaupthinderniſg der ſelbſteigenen.Bewirthſchaftung der Landgüter ſey.
Die übelſte Lage eines Landwirths. iſt wohl ſonder Zweifel diejenige, wenn er weder die Wirchſchaftsgeſchäfte ſelber anzuordnen, noc< auch ſolche gehörig zu prüfen und zu unterſuchen, im Stande iſt: 1
Dieſe doppelte Unfähigkeit macht ihn zur Bewirthſchaftung ſeines Landgutes gänz- lich ungeſchift. Ihm bleibet daher nichts als die Wahl unter den übrigen Abnußungs- Arten.übrig, und auch hier kann ihm ſelten etwas anders, als diejenige, wobey ſonſt die meiſte Gefahr und Verluſt iſt, angerachen werden.:
Hierher gehören vornehmlich diejenigen, welche ähre größeſte Lebenszeit im Dien- ſte des Vaterlandes zugebracht haben, und-erſt am Ende ihrer Tage in die Nothwendigkeit, an die Verwaltung ihres Vermögens vorzüglich zu denken, geſeßet werden, denenes aber in ihrer Jugend an Gelegenheit, die nöthige Kenntniß in der Landwirthſchaft zu erlangen, ermangelt. hat, wie ich ſolches oben 8. 13. mit mehrern erinnert habe.
E8s.iſt aber auh hierher eine gewiſſe Gattung von Gutsbeſißern zu rechnen, wel- <he,. ob ſie gleich durch feine Dienſte und öffentliche Ehrenämter von der/eigenen Bewirth- ſchaftung ihrer Landgüter abgehalten werden, dennoch durch die Scxüld einer übeln und
'verzärtelten Erziehung an der ganzen ſo edlen Landwirthſchaft einen Abſcheu und Eckel
haben,«und. ihre Zeit lieber im Müßiggange und allerhand unnüßen Zeitvertreibe zubrin- gen, als daß ſie an der Erhaltung und Vermehrung ihrer Gutgeinkünfte, deren ſie.doch bey. ihrer gemeiniglich verſchwenderiſchen Lebengart ſo ſehr benöthiget ſind, einen Geſchma und Bergnügen finden ſollten.-
Dieſe Gartung von Eigenthümern iſt nicht allein in derJugend von allen nöthigen Begriffen än der Landwirthſchaft ſer geblieben, ſondern'dieſe ihre Unwiſſenheit begleitet ſie auch öfters, aus vorhin angeführten Urſachen, bis in das Grab, und nur ſehr ſelten kann ſelbſt die herannahende Armuth einen dergleichen verwöhnten Menſchen zur Ueberlegung bringen(a%;
(a) Viele riche Väter*plauben für ihre Söhnemnicht beſſer ſorgen zu können, als wenn ſie ihnen durch die'Beſuchung der Akademien und durch Neiſen die nöthige Kenntniß der-Welt uad Wiſſenſchaften zu verſchaffen ſuchen. Es iſt dieſcs-an und vor ſich ſchr-gut, nüßlich und unverwerflich. Bey Erben aber, welche fünftighin den Beſiß und. Verwaltung anſchnlicher Landgüter zu hoffen haben, Fann dieſes zu ihrer künftigen irrdiſchen Glückſeligkeit noch nicht für hinreichend gehalten werden, „wenn ihnen nicht zugleich in ihrer erſten Jugend die nöthige Keantniſſe voa der Landwirthſchaft.bey- gebracht worden.- Dieſer erſte Eindruck thut in ihrem ganzen Leben Wirkungen, ſo die Verbeſſerung ihrer Wohlfarth unwiderſprechlich nach ſich ziehen.
- von einem Böhmiſchen Grafen, welcher große vnd wichtige Landgüter beſeſſen, daß er ſeinem einzigen Sohn, nachdem Derſelbe von Neiſen wieder zurück gekommen, die Zinß- Regiſter von ſeinen ſämmtlichen Gütern übergeben, und dabey, daß er ſich vorläufig, wenn er der- mahbleinſt nach ſeinem des Vaters Tode zum Beſiß ſeiner Herrſchaft gelangen möchte von der Wirthſchaft und auch beſonders von dieſen Zinßpfiichten unterrichten ſolle, verlanget habe.
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