408 ZUE Fünftes Hauptſtü>.
EEE In wie weit das Alter und eine anhaltende LZeibesſchwachheit eine ZSinderniß der ſelbſteigenen ZBewirthſchaftung ſey.
Zur eigen'n Bewirthſchaftung eines Landgutes wird Geſundheit und die nöthige- Ceibesfräfte erfor: ert.
Deun ob ich gleich 8. 4- not. a. von einem Eigenthümer, der ſein Gut ſelber be-
wirthſchaften will, nur hauptſächlich eine vernünftige Diſpoſition und Anordnung der täg- lichen Wirthſchaftsgeſchäſte erfordert habe, ſo kann doch dabey der daſelbſt zur eigenen Bewirthſchaftung bemerkte und eben ſo nöthige zweyte Punkt, nehmlich die öftere und genauere Revidirung der befohlnen Geſchäfte, eben ſo wenig auſſer Augen geſeßet werden. Das leztere'iſt von dem erſten nicht zu krennen, ſondern es muß beydes, wenn. es in der Wirchſchaft richtig und ordentlich zugehen ſoll, geſchehen. Sind die, Aufſeher und ihre Arbeiter vor der Unterſuchung, was und wie gearbeitet worden, ſicher, ſo werden ſie ſich an den herrſchaftlichen Befehl wenig kehren, ſondern ein jeder nach ſeiner Willführ thun und handeln. ; Ganz natürlich iſt es daher, daß-ein hohes und unvermögendes Alter einen Eigen- thümer zur eigenen Bewirthſchaſtung von ſelbſt untüchtig mache. Auch der älteſte und unvermögendſte Greiß kann vielleicht ſeine Wirchſchaftsgeſchäfte, zumahl er von einer viel- jährigen Erfahrung unterſtüßet wird, eben ſo gut, und vielleicht noch beſſer, als der mun- terſte Landwirth von mittelmäßigen Jahren, anordnen. Allein, was hilft ihm dieſes, wenn ihm die Schwachheit des Alters nicht mehr, weder Ställe noch Felder zu revidiren, und die darinn vorfallende Unordnungen zu bemerken, verſtatten will! ii
Ius der vorher gegebenen Beſchreibung ergiebet ſich ſchon von ſelbſt, vaß nicht alle alte Wirthe zur eigenen Bewirthſchaftung ihrer Güter für untauglich zu erklären, ſon- dern dieſes nur von ſolchen zu verſtehen ſey, welche Alter und Schwachheit zugleich drücket.
: Wegen-des leztern Umſtandes läßet.ſich zwar das zur eigenen Bewirthſchaftung noch taugliche Alter nicht ſo eigentlich beſtimmen. Inzwiſchen glaube ich“ doch, daß ein jeder, wenn er ſich geſund befindet und von allen Leibesgebrechen frey iſt, vor das 70ſte Jahr das Ruder der eigenen Wirthſchaft aus Händen. zu geben, nicht nöthig habe.
Bey einem Eigenthümer, der lange und gut gewirthſchaftet hat, iſt in ſeiner Wirthſchaft die gute Ordnung gleichſam zur andern Gewohnheit geworden, welche nicht ſo leicht. wieder verlohren gehet, ſondern ſich, auch ohne die genaueſte Reviſion, noch im- mer eine Zeitlang erhält. I< habe Männer gekannt, welche, ob ſie gleich beynahe 80 Jahr alt geworden, vennöch immer fort gewirthſchaftet haben, und ihre Wirthſchaft iſt, weil ſie'einmahl, wie man zu reden pfleger, im Sc<hwunge war, aus vorangeführten Urſa- <en immer gut gegangen.
Weit übler iſt ein ſolcher Eigenthümer daran, welcher, ob ihn gleich die Laſt des Alters noch nicht drücket, ſondern er vielleicht erſt in der Hälfte ſeiner Jahre ſtehet, dennoc< wegen anhaltender Leibesſchwachheiten und Gebrechen nach dem Seinigen zu ſehen/ abge-
alten wird,
4 Denn ſind gleich dieſe die Wirthſchaftsgeſchäfte anzuordnen und zu diſponiren nicht unfähig, ſo hält ſie doch ihre anhaltende Schwachheit und Leibesgebrechen von der Unter»


