Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
407
Einzelbild herunterladen

Bon den bey Verpachtung der Landgüter, theils aus der 16. 407

Beſonders bey denen, die zu den Militairdienſten beſtimmet ſind, würde ſolches auf die fünſtige Zeiten von ungemeinen Nußken ſeyn.

Hätten ſie eigene Güter und brächten es auch in ihren Dienſten bis zu den höchſten Ehren» ſtaffeln, ſo könnten doh dergleichen, ſchon in ihrer Jugend von den landwirthſchaftlichen Wahr- heiten unterrichtete Diener des Staats wegen ihres Eigenthums niemahl ſoviel Gefahr laufen, als diejenigen, denen es an allen nöthigen-Begriffen hiervon fehlet. Sie würden ihr liegendes Vermögen nicht bloß der Diſeretion fremder öſters untreuer und zur aus übertriebenen Eigeanuß

andelnder Leute überlaßen dürfen, ſondern, ob ſolches ſchle<t oder gut bewirthſchaftet werde, iber zu beurtheilen im Stande ſeyn.

Erhielten fie wegen Leibesſ<wachheit oder aus andern Urſachen, mitten in dem Lauf ihrer Ehrenbahn, ihre Erlaßung, ſo dürften ſie alsdenn nicht erſt in Erlernung der Landwirthſchaft den Anfang machen, und durch ihren Schaden klug werden, ſondern könnten, unter vernünftigen Bey» rath erfahrner Nachbaren, die eigene Bewirthſchaftung ihres väterlichen Eigenthums, wovon ſie durch den angetretenen Dienſt des Vaterlandes abgerufen worden wären, ungehindert überneh» men. Selbſt diejenigen, die keine eigene Güter haben, würden dem Staat durch ihre nothwens» dige Erlaßung nicht zur Laſt bleiben dürfen, ſondern auf vielfältige Weiſe zum Nußen des Vater- Jandes gebrauchet werden können.

Die Landwirthſchaft iſt eine Wiſſenſchaft, ſs die Glieder des Staats zu allen Arten. der Geſchäfte taugiich und brauchbar machet.

Ein bloß beyläufiger Unterricht von der Landwirthſchaft, den man wohl in einigen Anſtaltett antrift, iſt hierzu nicht hinreichend. Soll er die vorhin bemerkte Wirküng auf die ganze Lebens- zeit und in allen Umſtänden der darinn unterwieſencn Jugend haben, ſo muß er mit weit mehrern Ernſt, in weit ausgedehntern Umfange, und von wahren erfahrnen Landwirthen gegeben werden.

Die übrigen, einem in allen Fällen brauchbaren Bürger des Staats nöthige Wiſſenſchaften dürfen dabey nicht vernachläßiget werden. Sie ſind ohnedem mit dem Vortrage der landwirth» ſchaftlichen Wahrheiten auf das genaueſie verbunden, und. dieſer Fann ohne jenen niemzahl richtig und vollfommen feyn:

Die Stiftung einer ökonomiſchen Ritterakademie, deren ich bereits in der Vinleitung des Erſten Bandes der Berliner Beyträge zur Landwirthſchaftswiſſenſchaft, 8. 19. S.. 16. beyläufig gedacht habe, würde daher wohl ein recht patriotiſcher Wunſch ſeyn, von deſſen Erſül- Jung ſich das gemeine Weſen alles nur mögliche Gute verſprechen könnte.

Nur müßten dergleichen Anſtalten nicht.in ſiädtiſchen Ringmauern eingeſchloſſen ſeyn, ſon- dern auf dem platten Lande angeleget werden. Denn da die wahre Begriffe in der Landwirthſchaft nicht bloß in der Theorie gegründet, ſondern auch durc< die ſinnliche Erfahrung den Lehrlingen deutlich gemachet werden müſſen, ſo iſt,/hierzu in den Städten keine genugſame Gelegenheit, wohl aber auf dem Lande, beſonders an ſolchen Orten, wo alle Arten der Wirthſchaſtstheile zuſammen Fommen, folglich auch von allen ein ſinnlicher Unterricht gegeben werden kann.

Beſonders für den Militairſtand würde dieſes von ungemeinen und weit ausgebreiteten Nuz- zen feyn. Nicht allein bey Veränderung ihrer Standquartiere'zu Friedenszeiten, ſondern auch im Kriege ſelber, würde die Bemerkung der verſchiedenen Wirthſchaftsarten ihre in ihrex Jugend davon erlaugte-Kenntniſſe ungemein vermehren, und die Auſmerkſamen-unter ihnen zu recht voll- ſiändigen Landwirthen mitten unter den Waffen machen, dahingegen bey denjenigen, die in dex Jugend hiervon keine Begriffe erhalten haben, dieſes alles keine Aufmerkſamkeit erwecken kann, ſondern ſie ſolches gemeiniglich als nichtsbedeutende, und in ihren Stand feinen Einfluß habende Diage anſehen. Dixi,& ſfalvavi animam. Ich wenigſtens möchte die Erfüllung dieſes meines patriotiſchen Wunſches, ſs leicht er auch zu bewirken ſtünde, wohl ſchwerlich erleben.

9,14»