Fünftes Hauptſtück,
Wirthin läßek es nicht blos bey dem gewöhnlichen. Schlendrian bewenden, ſondern ſie. machef auch von den neuen Wirthſchaſtsarten vernünftige Verſuche, und auf allen ihren Güter nimmt man eine* Menge nüßklicher Verbeſſerungen wahr. Beſonders hat ſie es durch fleißiges und öfteres Ackerg in dem Weißenbau ganz ungemein weit gebracht. Ich zweifele nicht; daß man in allen Gegenden dergleichen verehrungswürdige Beyſpiele an- treffen wird, und es wäre wohl werth, daß ſolche ſeltene Muſter, zur Erröthung der großen Mene* ge unſerer heutigen Filetſchweſtern der Welt bekann gemacht würden. Mir ſind ſie nicht aus allen Gegenden befannt, ſonſt würde ich deren noch mehrete genannt haben. 1900 6:71; Von denjenigen, welche wegen der über 8. haberöef öffentlichen Aemter und Bedienungew von der eigenen Bewirthſchaftung ihrer Landgüter abgehalten werden, warum unter ſelbigen diejenigen, die in ihrer Jugend nicht die gehörige Renntniß von der Wirthſchaft erlanget, Hierunter ant übelſten daran ſind, wie aber dieſer Ulangel der nöthigen Renntniß - ſehr bequem abgeholfen werden könne.
Ein großer. Theil der adelichen Gutsbeſißer befindet ſich, wie denn ſolches die Wohlfarth des Staats nothwendig macher, in landesherrlichen Militair- oder Civil-Bedie« nungen. Dieſe ihre auf ſich habende Amtsgeſchäfte erfordern eine faſt beſtändige Abwe- ſenheit, Siegehören daher ebenfalls zu denjenigen, welche an der eigenen Bewirthſchaf- tung der ihnen zugehörigen Landgüter gehindert werden, und ſolche fremden Händen zu überlaßen genöthiget ſind.
Gar leicht kann es geſchehen, daß mancher durch dieſe ſeine Abweſenheit und da- durch verhinderte Bewirthſchaftung ſeiner Güter, an feinen eigenen jährlichen Einfünf- fen mehr. verlieret, als er durch ſeinen Dienſt und Ehrenſtelle erwerben kann. Allein Ehre und Pflicht gegen das Vaterland erfordern es, daß ein jeder rechtſchaffen denfender ſich hierüber wegſeßen muß. Und die bemitteltſten unter ihnen ſind dazu am meiſten und erſten verbunden. Denn je mehr Güter und Vermögen ein Bürger des Staats beſißet, je mehr hat er auch an der gemeinen Wohlfarch deſſelben Antheil, und je mehr iſt er daher dazu beyzutragen verpflichtet.;
Welches vor dieſe abweſende Eigenthümer die beſte und bequemſte Art, ihre Güter zu nüßen, ſey, ſoll unten, wo wir, uns von den verſchiedenen Abnuybungsarten.der Land- güter überhaupt zu reden vorgenommen haben, mit mehrern angezeiger werden, Nur will ich gegenwärtig ſoviel voraus erinnern, daß hierbey ein großer Unterſcheid zu machen ſey, ob dergleichen abweſende Gutsbeſißer ſchon vorhin, ehe ſie in Dienſten getreten, eine gewiſſe.Kenntniß von der Landwirthſchaft erlanget haben, oder darunter von allen nöthigen Begriffen leer und entblößet ſind.
Die erſte Art der aus Nothwendigkeit und Pflicht gegen den Staat abweſenden Eigenthümer, iſt in ſo ferne weit beſſer daran, daß ſie die freye Wahl unter den übrigen Abnußungsarten der Landgüter hat, und ſich zu der einen ſowohl, als zu der andern, ent-
ſchließen kann. Der zweyten aber bleibet, wie unten mit mehrern gezeiget werden wird, faſt nichts, als die Ergreifung der ſchädlichen Zeitverpachtung übrig(a).
(a) Wie ſchr wären daher, beſonders in einem Staat wo ſich faſt der ganze Adel zum Dienſte des Vaterlandes von ſeiner Jugend an widmen/muß, ſolche öffentliche Anſtallten zu wünſchen, in wel- <hen derſelbe, vor Autretung der Dienſie, einen hinlänglichen Unterricht und die nöthige allge? meine Begriffe von der Landwirthſchaft erhielte. ue
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