Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
27
Einzelbild herunterladen

Von Aufhebung der Gemeinheiten, undin wie weit die 16. 27

einen jährlichen gewiſſen Weidehaber(a). Nichts iſt leichter und natürlicher, als eine dergleichen Gemeinheit aufzuheben. Cajus behält ſeinen Weidehaber, und bleibet dage- gen mit ſeinem Vieh von des Titius Grund und Boden, ſo iſt die Sache abgechan. Al- lein worinn beſtehet der Nußen, den eine dergleichen Aufhebung ſtiftet? Titius verliere ſeinen Weidehaber, ohne daß er ſeinen Grund und Boden, wofür er ſolchen ſonſt befom- men hat, auf andere Art nußen kann. Cajus darf zwar keinen Weidehaber mehr geben, ihm mangelt aber auch dagegen die benöchigte Weide für ſein Vieh. Iſt es daher nicht, beſſer, daß man dergleichen Gemeinheiten unberühret, und in ihrer alten Verfaſſung laſſe; indem offenbar iſt, daß feiner von den Intereſſenten Vortheile davon hat, ſondern ſie vielmehr beyde darunter leiden?;

(a) I< habe dieſes Beyſpiel zwar unker fingirten Namen vorgetragen. Inzwiſchen giebet. es wirk- liche Fälle von dieſer Beſchaffenheit. Beſonders ereignen ſich dieſelben in den Königlich Preußis- ſchen Landen«auf den großen Amtsheiden ſchr häufig; und mir ſind ſelber dergleichen zur Ausg- einanderſeßung vorgekommen, die ich aber jederzeit, aus vor: angeführten Urſachen, von der Hand gewieſen habe.

Ss. 39.

Wie man ſich zu verhalten habe, wenn zwar das eine Theil von der Gemeinheits- Aufhebung weſentliche Vortheile hat, ſelbige aber dem andern wenig oder gar nicht zu Truge kommt.

Oefters ereignet ſich, daß das eine Theil von der Gemeinheits- Aufhehung einen offenbaren Nuten hat, die Vortheile aber- die dem andern Theile davon zuwachſen Wes nig'oder faſt gar nicht merklich ſind.

Auch dieſes muß bey der vorläufigen Ocular- Inſpection, ehe an das Ausgeitlauy- derſeßungswerk wirflich die Hand geleget wird, gehörig unterſuchet werden.

Beſſer iſt es zwar, und mit weit mehrern Muth können die verordnete Commiſſa- rien zur Sache ſchreiten, wenn ſie überzeuget ſind, daß ihre Bemühungen ſämmtlichen Intereſſenten nüßlich ſeyn werden. Wenn inzwiſchen dieſes nicht allemal möglich iſt, ſo dürfen ſie ſich doch deshalb von einem ſo nüßlichen Vorhaben niche ſchlechterdings abhal- fen laſſen. Auch die auf der einen Seite daraus entſtehende Vortheile, können ihnen hierunter ein genugſamer Bewegungsgrund ſeyn, wenn ſie nur bey der vorläufig ange- ſtellten Unterſuchung vergewiſſert worden, daß die Umſtände des Gegentheils durch die vorhabende Augeinanderſeßung, nicht auf eine unwiederbringliche Are verſchlimmert werden,

SF. 40. Was zu thun ſey, wenn das eine Theil von der Gemeinheits- Auf hebung zwar TTutzen, das

andre aber Schaden davon hat, welches one genugſame Entſchädigungs- Uiittel niemal zuzulaſſen.

Man wird auch ſogar Fälle antreffen, in welchen das eine Theil bey der Ausgein- anderſeßung der Gemeinheit wirklich verfürzet werden muß, und wo es dem ohnerachtet auf deren Vollbringung zu dringen rathſam iſt.

Ein jeder wird leicht von ſelbſt ermeſſen, daß ich hierunter bloß ſolche Fälle ver- ſtehe, wo der dem einen Theil daraus zuwachſende Schaden,'auffßine gerechte und billige Art anderweitig vergütiget werden kann.

D 2 Iſt