Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
13
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Von Aufhebung der Gemeinheiten, und in wie weit die. 13

ſo. weit, als es ſein Viehſtand' erlaubet; ungehindert gehen. Die Bewerkſtelligung der in ſeinem eigenthümlichen:Grund und- Boden bisher geſchlafenen Verbeßerungen ſtehet nun- mehr in ſeiner freyen Gewalt, under darf weiter: nicht befürc<htew, daß. die daran: zu-ver- wendende Koſten einem'andern;. als ihm, zu Nuße kommen werden..

Alle ſonſt unvermeidliche Unordnungen wegen der Viehhürung auf dem Felde ha- ben, nach aufgehobener Gemeinheit, ein Ende. Einer jeden: Heerde ſind ihre gewiſſe Gränzen geſeßet, und, da:man. das herrſchaftliche und Bauervieh nicht':mehr'mit: einander vermenget ſiehet, ſo kann: auch ein: jeder demihm: zugemeſſenen: Antheil, nachdem etv'es für zvträglich erachtet, nicht allein. ſchonen. ſondern. entweder auch: für dieſe oder jene Viehart: bejtimmen..

Gewiß; es iſt dieſes in beiden, Fällen' eine recht glückſeelige Verfaßung, die allen Herrſchaften und Unterthanen: nicht'genugſam' angeprieſen werden. kann. und welche auch an vielen Orten von: denen, die ſich: von: den: alten: eingewurzeltem Voryrtheilen: lo8gema- <et haben ,. ſehnlichſt'gewünſchet und: verlanget wird.

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Warum die Gemeinheits: Aufhebung öen-Zerrſchaften'am meiſten zu ſtatten Fomme, uud daß

* daher diejenigen, die derſelben wiederſtreben:,. ihr eigenes: Beſte verkennen.-

Zwar iſt.nicht zu leugnen, daß die Vortheile», die an demmeiſten Orten: davon zu erwarten ſtehen, auf Seiten: der Herrſchaften: das: Uebergewichte behalten ,. indem es die- ſelben zu völlig freien Eigenthümern: macher, und feineweitere Einſchränfungen ihres Ei- geuthums übrig läßet.. Zu bewundern. iſt es. daher, wenm es: noch ſo: viele Obrigkeiten giebet, welche dieſes'nicht einſehen;. ſondern'gegen: das ſo'nükliche'Separation3weſen einen geheimen Abſcheu bezeigen:, auch: daſſelbe auf alle mögliche Weiſe abzulehnen, oder. ihm: doch wenigſtens unzählige Schwierigkeiten-in den: Weg zu legen: ſuchen..;

Herrſchaften, die ſo denken und handeln, verkennen gewißihr eigenes Beſte;. uns berauben. ſich dadurch cines-Vortheils, der ihreUmſtände unwiderſprechlich auf eine anſehn liche Art verbeſſern könnte uud würde: Alsdenn erſt führen: ſie: den Nahmen von Herrſchaft und Obrigkeit mit Recht, wenn. ſie ſich nach aufgehobener Gemeinheit'nicht mehr in ihrem eigenen Tigenthum von ihren Unterthanen- Geſeße und Gränzen vorſchreiben laßen.dürfen, ſondern damit nach. freyer: Willführ. ſchalten: und walten. können;

AIG) opt. Daß zwar an den meiſten Orten der IEE fürdie Unterthanem erwachſende Lrutzen: nicht ſ&* in die Augen. fallend,. dennoch:«ber'alleniahl von Wichtigkeit und der-äübe werth-ſey.

Iſt gleich. bey: den' meiſten Gelegenheitem der'Nußen",. der: von einerſolchen Ge »Meinheits- Aufhebung, entſpringet, in Anſehung der Gemeinen: und: Unterthanen;, nicht ſo beträchtlich und in die Augen. fallend). indem es an vielen: Orten: die Umſtände nicht anders* erlauben, als daß die Gemeine dem ohnerachtet dennoch unter ſich iir einer gewiſſen Ge- meinſchaft bleiben.muß, ſo ſind doch auch für' dieſe Vortheile damit: verbunden,, die wegen! ihrer Wichtigkeit nicht außer Acht gelaßen: werden können.:.

- Die Einſchränfung, der das: Eigenthum: der: Unterchanen'ſchon* durch: die bloße" Gemeinſchaft ſowohl in Anſehung des: Ackerbaues: als' der: Hütungz unterworfen: war,. wur- de vorhin durch die herrſchaftliche Anordnungen. denen. ſich) ein jeder unterwerfen+18

2; öfters: