Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
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Bon Aufhebung der Gemeinheiten, und in wie weit die x. 5

* Ohne-Verwegenheit, und ohne in das Uebertriebene:zu fallen, fann.man mit gy- fem Grunde: behaupten, daß alle-diejenigen, welche aus: ihrer bisherigem Gemeinheit ge» ſeßet werden, nichtalleim von einem: ſchädlichen Uebel befreyet, ſondern auch. dagegen ei- nes wahren Gutes theilhaftig werden. Mit Recht ſind alſo, dem vorhin. angenommenen Grundſaß gemäß, die Aufhebungen dex.Gemeinheiten,. zu den allernüßlichſten. Unterneh«- mungen zu rechnen:

62.75 Von den Gegenſtänden", die auf dem Lande unter Feld: tTachbaren, Dorf: LTachbaren;- Obrigkeit und Unterthanen, und den. Einwohnern des- Dorfes ſelber, am: gewöhnlichfren vorhanden: zu ſepir pflögen.- Die Gemeinheiten auf dem Lande, ſind heils:in Abſicht der daran Weil habenden Eigenthümer, und theils in Anſehung ihres Gegenſtandes ſelber,, in. Betracht zu ziehen.

In: der erſtern Abſicht trift man Gemeinheiten. an: 1.) zwiſchen fremden Feld- Nachbaren, 2) Herrſchaftliczen Dorf-Nachbaren, 3) Obrigkeit und Unterthanen, und endlich) 4). den Einwohnern. des Dorfes ſelber;.

; Der Gegenſtand" der Gemeinheiten iſt zwar mancherley:(a). Die'gemeinſten

undgewöhnlichſten-aber, deren wir hier nur vorläufig gedenken wollen, beſtehen theils in

uus: gemeinſchaftlichen Hütung,. und. theils in. vermiſchten. und. untereinander. liegenden ecfern.

Wie und welchergeſtalt nun die Aufhebung der Gemeinheiten in Abſicht dieſer beyden. Gegenſtände für alle in dergleichen Vermiſchungen verwickelte nüßlich und vortheil- hafe ſey, wollen.wir,. um.das. Verſprochene erweißlich zu. machen. kürzlich in- nähere Er- wägung. ziehen.;.

Ca) Gemeinſchaftliche Holzungen, Jagden, Unterthanen:Dienſte und andere Präſtationen; find zwar ebenfalls hicher gehörige Gegenſtände, von deren jeden: an ſeinem Orte das nöthigebemerket und angezeiget' werden ſoll. Da' wir es aber gegenwärtig nur miteinem allgemeinen Begriff von. der Nüglichkeit der Gemeinheitsaufhebungen:zu thun haben ,- ſo: wird uns hiezu die gemeinſchaftliche Hütung und Vermiſchung der Aecker um ſv mehr hinlänglich ſeyn, als bey'denenſelben die Ein- ENT Eigenthums- am ſchädlichſten. iſt, folglich. deren Hebung. den. meiſten. Nuten ge-

adret.. E; H.3 85

Von dem tTunen, der durch die Augeinanderſezung der Aufhütungs'-Gemeinbeiten zwiſchen Seld- LTachbaren., beſonders auf Seiten des Eigenthümers. oder dienſtdaren-Grundes, geſtiftet wird.

Bey. Feld-Nachbaren iſt die Hütungs- Gemeinheit'der'gewöhnlichſte Fall, und über die Dienſtbarkeit. der Aufhütung. von fremden Herrſchaften oder-Dorfgemeinen wird faſt überall geklager.:

Daß er für den Eigenthümer eine berrübte- Sache ſey, wenn er ſeinen'ihm durch das Recht des Tigenthums erlangten Grund und Boden mit fremden Heerden bedecket fieher, wird nicht allein von allen denjenigen, die ſich in dergleichen Umſtänden befinden,

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