Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
XII
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Surmnariſcher Innhalt.

5, 133. Wie es mit der StraßenGerechtigkeit bey mehrern Dorfnachbären.zu-hal-

ten, und daß es ſehr gut ſeyn.würde, wenn die Unterthanen von einer jeden

Herrſchaft beyſaminen wohneten. S. 98.DEL 2

134.. Wie die Gemeinſchaft bey dem las parronarus unter herrſchaftlichen. Dorfnach- baren weniger ſchädlich zu machen, und- daß darunter das Alfexniren. derſelben, bey den Wahlen der Prediger, Kirchen- und Schulbedienten,' das ſicherſte

| Mittel. ſey.'S. 99: ap 7 4 as

- 135.. Beſchluß dieſes Abſchnitts. S. 109.

Vierter Abſchnitt.

«. Won den Gemeinheits-Aufhebungen zwiſchen fremden Feldnächbaren, und den-verſchiedenen ſich dabey ereignenden Vorfällen.

6; 136. Warum mit den Aufhütungs Gemeinheiten und deren Aufhebung. der An»

| fang gemacht werde. S- rot.

137: Daß die Aufhütungs- Gemeinheiten verſchiedener Art ſind, welche genauer angezeiget werden.'S.« 192.

a/138«+ Daß. die Aufhebung der Aufhütungs- Gemeinheiten auf zweyerley Art geſche-

' hen fönne,':warum aber die erſie derſelben, nämlich die gänzliche Entſagung Sb ape gegen eine anderweitige Entſchädigung ſehr. ſc<wer zu bewirken ey: 32Dg:

«. 139. In welchem Fall doch auch eine dergleichen gänzliche Entſagung des Aufhü-

tungs- Rechts, gegen Bbreetung.eines andern nußbaren Pertinenz-StüFes,

ganz füglich ſtatt finden könne.-S. 104.

2 140« Von einem noch andern Fall, der auch, wenn gleich die Gute darinn nicht

Platz greifen wollte, durch einenrechtlichen Ausſpruch, dergeſtalt,daß dex WFP E Intereſſente ſein Recht abtreten müſſe, entſchieden werden. kann: S. 105: j

» 3417. Daß die zweyte Art, die gemeinſchaftliche Hütungen aufzuheben, nämlich die Sheilung derſelben, die gewöhnlichſte und zuverläßigſte ſey, und es dabey auf zwey Grundſäße, nämlich eine richtige Beſtimmung des Viehſtandes-und. der von. einem jeden zu behüfenden Reviere, anfomme--- 105-

Daß in den Fällen, wo' die Anzahl und Arten des Viehes durch untrügliche Urkunden beſtimmet ſind, es dabey lediglich belaſſen werden müſſe. S. 106. - 143. Daß in den Fällen, wo die Anzahl des Wiehes durch Briefe und Urkunden

nicht beſtimmet, die gemeinſchaftliche Hütung nicht mit mehrern Wich; als mit

eignem gewonnenen Futter ausgefuttert werden kann, zu betreiben, deſſen An- zahl aber entweder durch. die eigne Angabe der Intereſſenten, oder nach dein

DV. hältniß der Aergröſſe/ auszumitteln ſey» S. 4064;

» 144. DRI die Aufnahme des gegehwävtigen VWiehſtandes nicht wohl rathſam

ey 1807HEN

- 145- KD as daber, wenn ja die Eintheilung nach dem Viehſtande geſchehen ſoll und

muß, die eigne Angabe dex Intereſſenten zuträglicher ſey, ſolche aber ue