Surmnariſcher Innhalt.
5, 133. Wie es mit der Straßen“Gerechtigkeit bey mehrern Dorfnachbären.zu-hal-
ten, und daß es ſehr gut ſeyn.würde, wenn die Unterthanen von einer jeden
Herrſchaft beyſaminen wohneten. S. 98.„DEL 2
„134.. Wie die Gemeinſchaft bey dem las parronarus unter herrſchaftlichen. Dorfnach- baren weniger ſchädlich zu machen, und- daß darunter das Alfexniren. derſelben, bey den Wahlen der Prediger, Kirchen- und Schulbedienten,' das ſicherſte
| Mittel. ſey.'S. 99: ap 7 4 as
- 135.. Beſchluß dieſes Abſchnitts. S. 109.
Vierter Abſchnitt.
«. Won den Gemeinheits-Aufhebungen zwiſchen fremden Feldnächbaren, und den-verſchiedenen ſich dabey ereignenden Vorfällen.
6; 136. Warum mit den Aufhütungs Gemeinheiten und deren Aufhebung. der An»
| fang gemacht werde. S- rot.
„ 137: Daß die Aufhütungs- Gemeinheiten verſchiedener Art ſind, welche genauer angezeiget werden.'S.« 192.
a/138«+ Daß. die Aufhebung der Aufhütungs- Gemeinheiten auf zweyerley Art geſche-
' hen fönne,':warum aber die erſie derſelben, nämlich die gänzliche Entſagung Sb ape gegen eine anderweitige Entſchädigung ſehr. ſc<wer zu bewirken ey: 32Dg:
«. 139. In welchem Fall doch auch eine dergleichen gänzliche Entſagung des Aufhü-
tungs- Rechts, gegen Bbreetung.eines andern nußbaren Pertinenz-StüFes,
ganz füglich ſtatt finden könne.-S. 104.
2 140« Von einem noch andern Fall, der auch, wenn gleich die Gute darinn nicht
Platz greifen wollte, durch einen“rechtlichen Ausſpruch, dergeſtalt,„daß dex WFP E Intereſſente ſein Recht abtreten müſſe, entſchieden werden. kann: S. 105: j
» 3417. Daß die zweyte Art, die gemeinſchaftliche Hütungen aufzuheben, nämlich die Sheilung derſelben, die gewöhnlichſte und zuverläßigſte ſey, und es dabey auf zwey Grundſäße, nämlich eine richtige Beſtimmung des Viehſtandes-und. der von. einem jeden zu behüfenden Reviere, anfomme--- 105-
Daß in den Fällen, wo' die Anzahl und Arten des Viehes durch untrügliche Urkunden beſtimmet ſind, es dabey lediglich belaſſen werden müſſe. S. 106. - 143. Daß in den Fällen, wo die Anzahl des Wiehes durch Briefe und Urkunden
nicht beſtimmet, die gemeinſchaftliche Hütung nicht mit mehrern Wich; als mit
eignem gewonnenen Futter ausgefuttert werden kann, zu betreiben, deſſen An- „zahl aber entweder durch. die eigne Angabe der Intereſſenten, oder nach dein
DV. hältniß der Aergröſſe/ auszumitteln ſey» S. 4064;
» 144. DRI die Aufnahme des gegehwävtigen VWiehſtandes nicht wohl rathſam
ey 1807„HEN
- 145- KD as daber, wenn ja die Eintheilung nach dem Viehſtande geſchehen ſoll und
muß, die eigne Angabe dex Intereſſenten zuträglicher ſey, ſolche aber ue


