X Summariſcher Jynhalt.
6. 103. Warum die Separations- Commißarien voy allen Dingen, dergleichen Ge- meinheiten durch einen unter den Nachbaren zu Stande zu bringenden Kauf und Verkauf. des einen Antheils zu heben, bemühet ſeyn müſſen. S. 73.
-» 104+ Na„2 Bewegungsgründen, ſo ſich die Commißarien hierunter zu bedienen
aben. S. 73+;
- 105. Warum, wenn dergleichen Kauf und Verkauf zwiſchen den Dorfnachbaren nicht ſtatt findet, zuförderſt mit Auseinanderſeßung der vermengt liegenden Aecker der Anfang gemacht werden müſſe. S. 74-
» 106. Daß bey der Auseinanderſekzung der vermengt liegenden Aecker gewiſſe Grund- ſätze vorausgeſezet werden müſſen, und deverſte davon darin, daß ein nahe liegendex Aer weit beſſer, als ein entfernter, genußet werden könne, beſtehe«
S. 75.
5 107. Daß es, nach dem zweyten Grundſaß, für einen jeden Landwirth ſehr vor- theilhaft ſey, wenn er ſeine ſämmtlichen Aeer in einer Folge beyſammen zu liegen hat. S-. 76-
» 108."Warum nach dem dritten Grundſaß, der Verluſt eines guten Ackers durch
: den Erſas eines ſchlechten, wenn es auch in verhältnißmäßiger Menge geſchie- het, nicht füglich entſchädiget werden könne. SS“: 7778
- 109. Daß, nah den vorausgeſekten Grundregeln, die neue AFereintheilung zwi- ſchen den Herrſchaftlichen Dorfnochbaren dergeſtalt einzurichten, damit ein je- der ſeinen ſämmtlichen Acker nicht allein in einer Folge beyſammen; ſondern auch in einer nahen und bequemen Lage erhalte, wovon. die Möglichfeit durch ein neueres Beyſpiel beſtätiget wird. S. 79-
-» 110, Daß eine dergleichen vollfommene Acker- Separation ſehr oft durch allzu große Ungleichheit dex Acergüte in den verſchiedenen Feldern gehindert werde.
S. 80.
-. E17. Auf was Weiſe die Aer-Eintheilung zwiſchen herrſchaftlichen Dorfnachba- ren, auch bey einer dergleichen Verſchiedenheit der AFergüte, dennoch auf eine nübliche Art möglich zu machen ſey- S. 81-
» 1712. Warum eine kleine in den Acferſtücken ſelber wahrgenommene Verſchiedenheit die 6. x09. erwehnte Acker-Einrichtung unter den herrſchaftlichen Doxrfnach- baren nicht' hindern könn?. S- 82. 0
» 113. Wie es unter herrſchaftlichen Dorfnachbaren wegen der Entſhädigung des von einem oder dem andern bey der neuen AFer-Cintheilung zu wenig erhaltenen Miſilandes zu halten ſey- S- 82.=;;!
» 114. Von der Theilung der gemeinſchaftlichen Hütung zwiſchen herrſchaftlichen Dorfnachbaren, und was dabey fur Grundſäße anzunehmen. S. 84«
- 115 Daß, in Anſehung der Feldhütung, hierunter der natürlichſte APeg ſey; daß ein jeder mit ſeinem Vieh auf ſeinen Aer bleibe.. 84..
, 116. Warum ſolches zwar wegen des Rindviehes allenthalben, in Anſehung der Schäfereyen aber nur untergewiſſen Bedingungen möglich zu maceniſt, S. 85.
» 1317. In welchen Fällen die Schäfereyen ſchlechterdings eine gemeinſchaftliche Hil- tung behalten müſſen- S- 86. rd
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