Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1776)
Entstehung
Seite
X
Einzelbild herunterladen

X Summariſcher Jynhalt.

6. 103. Warum die Separations- Commißarien voy allen Dingen, dergleichen Ge- meinheiten durch einen unter den Nachbaren zu Stande zu bringenden Kauf und Verkauf. des einen Antheils zu heben, bemühet ſeyn müſſen. S. 73.

-» 104+ Na2 Bewegungsgründen, ſo ſich die Commißarien hierunter zu bedienen

aben. S. 73+;

- 105. Warum, wenn dergleichen Kauf und Verkauf zwiſchen den Dorfnachbaren nicht ſtatt findet, zuförderſt mit Auseinanderſeßung der vermengt liegenden Aecker der Anfang gemacht werden müſſe. S. 74-

» 106. Daß bey der Auseinanderſekzung der vermengt liegenden Aecker gewiſſe Grund- ſätze vorausgeſezet werden müſſen, und deverſte davon darin, daß ein nahe liegendex Aer weit beſſer, als ein entfernter, genußet werden könne, beſtehe«

S. 75.

5 107. Daß es, nach dem zweyten Grundſaß, für einen jeden Landwirth ſehr vor- theilhaft ſey, wenn er ſeine ſämmtlichen Aeer in einer Folge beyſammen zu liegen hat. S-. 76-

» 108."Warum nach dem dritten Grundſaß, der Verluſt eines guten Ackers durch

: den Erſas eines ſchlechten, wenn es auch in verhältnißmäßiger Menge geſchie- het, nicht füglich entſchädiget werden könne. SS: 7778

- 109. Daß, nah den vorausgeſekten Grundregeln, die neue AFereintheilung zwi- ſchen den Herrſchaftlichen Dorfnochbaren dergeſtalt einzurichten, damit ein je- der ſeinen ſämmtlichen Acker nicht allein in einer Folge beyſammen; ſondern auch in einer nahen und bequemen Lage erhalte, wovon. die Möglichfeit durch ein neueres Beyſpiel beſtätiget wird. S. 79-

-» 110, Daß eine dergleichen vollfommene Acker- Separation ſehr oft durch allzu große Ungleichheit dex Acergüte in den verſchiedenen Feldern gehindert werde.

S. 80.

-. E17. Auf was Weiſe die Aer-Eintheilung zwiſchen herrſchaftlichen Dorfnachba- ren, auch bey einer dergleichen Verſchiedenheit der AFergüte, dennoch auf eine nübliche Art möglich zu machen ſey- S. 81-

» 1712. Warum eine kleine in den Acferſtücken ſelber wahrgenommene Verſchiedenheit die 6. x09. erwehnte Acker-Einrichtung unter den herrſchaftlichen Doxrfnach- baren nicht' hindern könn?. S- 82. 0

» 113. Wie es unter herrſchaftlichen Dorfnachbaren wegen der Entſhädigung des von einem oder dem andern bey der neuen AFer-Cintheilung zu wenig erhaltenen Miſilandes zu halten ſey- S- 82.=;;!

» 114. Von der Theilung der gemeinſchaftlichen Hütung zwiſchen herrſchaftlichen Dorfnachbaren, und was dabey fur Grundſäße anzunehmen. S. 84«

- 115 Daß, in Anſehung der Feldhütung, hierunter der natürlichſte APeg ſey; daß ein jeder mit ſeinem Vieh auf ſeinen Aer bleibe.. 84..

, 116. Warum ſolches zwar wegen des Rindviehes allenthalben, in Anſehung der Schäfereyen aber nur untergewiſſen Bedingungen möglich zu maceniſt, S. 85.

» 1317. In welchen Fällen die Schäfereyen ſchlechterdings eine gemeinſchaftliche Hil- tung behalten müſſen- S- 86. rd

+ 118.