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Summariſcher Jnnhalt.
. Vorſchlag, wie die Bonitirung der Aecker, ohne Zuziehung auswärtiger Sach»
verſtändigen, und ohne die Partheylichkeit der Einheimiſchen befürchten zu dü fen, auf eine zuverläßige Art geſchehen könne. S. 52. ies: DEN Daß die Bonitirung der Aecker, nach dem vorbemeldeten Vorſchlage, ganz füglich mit der Vermeſſung zu gleicher Zeit geſchehen könne, und deshalb beſon- dere Koſten zu machen nicht nöthig ſey- S- 52. Barum zur Bonitirung der Wieſen und Hütungspläße auswärtige Sachvey- ſtändige zu nehmen rathſamer ſey. S. 53-| GHarum ſich zur Bonitirung Der Wieſen und Hükungspläße alte erfahtne Hirten oder Schäfer, beſonders aber die leßten, am beſten ſchien. S. 54- OBie bey Bonitirung der Hütungspläge, wenn ſolche, ohne Abtretung Des vBlli- gen Eigenthums, und darauf ſtehenden Holzes, an die Inteteſſenten, nur blos 4 alleinigen Abnußung der Weide vertheilet werden ſollen, zu verfahren ſey- . 54. Daß bey der Bonitirung der Hütungspläße auch hauptſächli< darauf, ob ſie meppt oder mit Holz bewachſen jindy, Rückſicht genommen werden. müſſe: SO. 55- Daß in Fällen, wo die Hütungs„Reviere mit dem völligen Eigenthum und be- Fonders mit dem darauf befindlichen Holze abgetreten werden ſollen, die Ab- ſchätzung der Weide nach ihrem jährlichen Ertrage nöthig ſey. S- 58. STortſeßung des vorigen. Sv» 57.
. Daß ſich, bey dieſer Bonitirurig der Hütung nach dem jährlichen Ertrage, die
meiſten Schwierigkeiten ereignen. 157%;
Ohnmaßgeblicher Vorſchlag, wie.die Hütungs Reviere, nach ihrer verſchiede- nen Güte, in dergleichen Fällen, auf eine billigmäßige Art abzuſchäßen wären. S. 58-
Warum die Bonitirung. der zu theilenden Waldungen von geſchikten und er- fahrnen Forſiverſkändigen geſchehen müſſe, und welche von ihnen beſonders Dazu zu wählen ſind- S. 59./ j
Daß dieſen Forſtverſtändigen» nach Verſchiedenheit der Fälle, welche näher ausgeinander geſeßet werden, auch eine gehörige Anweiſung, wie ſie bey der ih- nen aufgetragenen Holz-Bonitirung zu verſahren haben, zu ertheilen ſey»
S. 59-;;
Von zwey verſchiedenen Arten, das Holz in Taxe zu bringen, S. 609.
Daß bey der Theilung des ſchon vorhin gemeinſchaftlich geweſenen Holzes, nur eigentlich eine verhältnißmäßige Taxe.der verſchiedenen Holz- Reviere unter ſich
nöthig ſey. S-60-]; as) In welchen Fällen auch bey den Holztheilungen eine Bonitirung deſſelben nach
ihrem baaren Ertrage erfodert werde. S. 60. QVBenn und in welchen Fällen, die eine oder andere der 8. 84. exwehnten Holz-
Saxarten ſtatt finde. S- 61... 300: Tenn es, auch die Jagd zu bonitiren und abzuſchäßen, nöthig ſey, und wie da-
bey zu verfahren. S- 61, 6. 89.
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