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616. ' 7 Shvötverſt hat Comimiſlio aceepritet) daß wider'bie Nochwendigfeit der Bauten
„ſebſt, nichts eingewandt werden möge.
Demnächſt aber Hat ſie'dem Herrn vonN-'N. zu'Gemüthe geführet, daß die artis 'periti, welche die"Anſchläge angefertiget ,' dazu beſonders vereydet worden, uud man nir- gends, zumal.in dergleichen Sachen„ein rechtliches principium'häben würde,-wänn ver- eydigten arte peritis nicht ſollte„geglaubet werden...„Veberdieß ſtehe.dem Herrn,/von N. N. allenfalls frey, auf ſeine Gefahr und Koſten, die Revilion der Bauanſchläge zu verlangen, es würde aber, wie abzuſehen, wenn man die Riſſe mit den Anſchlägen zuſammen hält,
zu weiter nichts dienen, als bloß Aufenthalt und Koſten zu verurſachen.
Wenn nun hierauf der Herr Sigenthümer von dem Monito abgeſtanden, und de- clariret, daß er-weiter nichts-zu erinnern habe, ſo iſt das Protocoll geſchloſſen, und von“ demſelben mit unterſchrieben worden.;
'AQum ut ſupra.


