Summariſcher Junhalt. XI
halb. die darauf zu verwendende Koſten in den Adminiſtrations-Rechnungen nicht zu defectiren ſind. S. 210 und 211.
6: 222. Daß auch bey den Gütertaxen die zur Anfaufung reinen Saamens, zu ver-
wendende Koſten, unter den nothwendigen Wirthſchafts- Ausgaben mit in Abzug gebracht werden müſſen. So2;
223../Daß auch der:AFer iu dem gehörigen. Maaß beſäet werden müſſe, und daßer in thouern Jahren von der Landpolicey nicht allein darauf, daß kein Acer unbeſäet liegen bleibe, ſondern auch, daß derſelbe genugſamen Saamen be» fomme, zu ſehen ſey... S. 212. In:
224. In wie weit ein Pächter oder Genießbraucher bey Zurückgabe eines Landgutes die Felder-zu beſäen habe, und was, um die richtige Beſäung derſelben zu beweiſen, vor Vorſichten zu gebrauchen ſind.“ S. 213.
225. Erörterung. dev Frage, ob derjenige, der ein Landgut, bey welchem ihm die Ausſaat nach dem Scheffelmaaß angerechnet worden, zurückzugeben hat, dasjenige, was nach der neuen Säeartzur wirklichen Beſäung der Felder nicht gebrauchet wird, ia granis herauszugeben ſchuldig ſy? S.2141.215.
226. Von dem-Pferdefutter, als einer ebenfalls nothwendigen Natural-Wirthſchafts-
Ausgabe, und daß bey deſſen Beſtimmung hauptſächlich auf die Größe und Arbeit der Pferde Rückſicht zu nehmen ſey. S.- 216.
227. Von den nothwvendigen baayen Wirthſchafts- Ausgaben, beſonders von dem Geſindelohn, worauf es ſich gründe, und warum, demſelben in Concurſen ein Worzugsrecht zu geben, gerecht und billig ſey. S. 216.
228. Daß bey. Beſtimmung des Geſindelohns auf die Arbeit, Alter und Geſchlecht der verſchiedenen Geſindebotrhen Rückſicht zu nehmen, dabey aber jedetzeit ein richtiges Verhältniß zwiſchen dem Lohn und den Bedürfniſſen des Dienſt- Bolfes. zu beobachten, und warum an den Orten, wo eine'gewiſſe Dienſt- zwangs- Zeit eingeführet iſt, wie z. B. in Schleſien, hiexuntex eine Ausnah- me zumachen fey.::217.
229. Von dex Nothwendigkeit, die veraltete Geſinde-Ordnung zu erneuern, und war- um auf feine andere Lohnſäße, gls die darinn enthaltenen, zu erkennen, auch bey'den Sutertäxen zum Grunde zu legen., S, 2x8.
230,„Von.den öffentlichen Abgaben, und was dqßey vor allgemeine Grundſäge zu beobachtemſind- 1-S. 220.
231. Warum diejin der Mark, beſonders der Neumark, eingeführte und gewöhnli- <e Abgaben zum Beyſpiel-angeführet werden.. S. 221.
232."Von, den'Gvrundſäßen, die bey den in den Königlich Preußiſchen Ländern ein-
SeÖhr Abgaben vorausgeſeker werden, und. daher zu wiſſen nöchig ſind, 224%
233. Vor dem Lehns-/Nitter.- Pferde- Gelde. S. 222. ie 234. Von det Landes-Contribution oder Steuern, deren Einrichtung, und von welchen-Aeckern ſolche'gegeben werden. S. 223 und 224. 235: EN Cavalerie- Gelde, deſſen Urſprung, und von wem es entrichtet wird. . 225.
vd GZ 36%


