Teil eines Werkes 
1,Abt.2 (1822) Landwirthschaftliche Reise durch Schlesien. 1,Abt.2
Entstehung
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- Bei den Getreidearten-wird nun zuvörderſt x Korn Ertrag auf.Saamen abgezogen, und von den übrigen nur dis eine Hälfte als Gewinn, die andere aber für Erbau- ungskoſten gerechnet. Daß auf dieſe Weiſe der Rein-Er- trag eines Grundſtü>s nicht hoh zu ſtehen kommt, ſehen Sieſehv bald-ein. Von dieſem Rein- Ertrage nun geben die deifilichen Güter funfzig, die ritterlichen Commenden 403, die Dominia, desgleichen Pfarrer und Sculmei- ſter 28x, und die ſämmtlichen Nuſtical-- Beſikungen 34 pro Cent.ais Grundſteuer und zwar in monatlichen Ratis. Alle andern Leiſtungen, als Kriegs- Contxibutionen?c. werden ebenfalls nach dieſem. Ertrage vertheilt,

Da dieſe Grundſteuer einen Anſchlag der GrundſtüFe vorausſekt, ſo richtet man ſich: bei deren Erwerbung hau- fig nach derſelben. Jedoch iſt: dies immer in: mehrfacher Hinſicht ein höchſt unſicherer Maaßſtab, und zwar deshalb, weil an vielen Orten die im Cataſtro vermerkte Ausſaat um die Hälfte ſtärker, ja bisweilen ſogar das doppelte iſt. Mannimmt freilich, wenn man ſich nach der Grundſteuer bei vem Ankaufe eines Gutes richtet, einen höhern Rein- Ertrag an, als aus dieſer dur Rechnung hervorgeht, aber da dieſer höhere Ertrag doch immer auf einer Menge Umſtände beruht, die nur der, welcher mit der Sachege- nau bekannt iſt, richtig würdigen kann, auch überhaupt bei den Grundſtü>en unendlich verſchieden iſt: ſo ſehen Sie leicht ein, daß man ſich die Grundſteuer zwar einiger- maaßen zur Richtſchnur nehmen kann, dies aber doh im- mer nur alsdann thun wird, wenn einem alle übrigen ſichern Wegweiſer zur Ermittelung des Rein- Ertrages eines Gutes fehlen. Nähmen wir aber bei einem Domiz- nial- Gute, was z- B. monatlich 14 rtlr. 4 gx., folglich jährlich 170 rtlr. Grundſteuer zu zahlen hätte, den Rein- Ertrag nur ſo hoh, als ihn dies Steuerquantum ergiebt,