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Vieh allerlei Artz ferner die ndthigen Wagen und A&er- geräthe, und alle zum Betriebe der innern und äußern Wirthſchaft nöthigen Werkzeuge.
Bei den kleinern Ruſtikalbeſikungen wird dem Kauf- xontrakt in der Regel ein namentliches Verzeichniß des ganzen Wirthſchaft- Befundes beigefügt, oft aber wer» den auch einzelne Stü>e, als Vieh u. ſ, w. beſonders be» rechnet und bezahlt.!
Eine Art. von Fidei- Commiß- Beſißungen, ſind die Pfarr-Wiedmuthen. Sie ſind von verſchiedener Größe, und es giebt deren von einer halben bis zu drei Huben. Bei der Beſekung einer Pfarrſtelle wird dem Neu- Antre- tenden dieſelbe ſpeciell mit allem einzelnen Zubehör über: geben. Alle Fuhren Dünger, die von ſeinem Vorfahren auf die Felder gebracht worden ſind, werden beſonders be- rechnet, und er muß ſie dieſem oder ſeinen Erben vergü- tigen. Deshalb wird es auch Nießnußern zur Pflicht ge- macht, über dieſelben ein genaues jährliches Verzeichniß zu halten..An Inventarium überkommt er nichts, und er muß alles, was er übernimmt, ſeinem Vorgänger nach einer mäßigen Taxe bezahlen. Häufig werden diefe Be- ſizungen verpachtet, oft aber auch von den Pfarrern ſelbſt bewirthſchaftet. Leßteres führt meiſt mehrere Unbequem- lichkeiten mit ſich; denn nicht allein erfordert die Ueber- nahme und Anſchaffung des Wirthſchafts- Bedarfs, da auch die beſtellte Saat mit bezahlt werden muß, ein großes Kapital, was nicht jeder gleich zur Hand hatz ſon» dern es zieht die Bewirthſchaftung folcher Gründſtüe, wenn ſie beſonders von Bedeutung ſind, die Aufmerkſam»- keit des Pfaxrers zu ſehr auf ſich, und von den wichtigern Pflichten ſeines Amtes ab.|'
Zur Erleichterung des Erwerbes ländlicher Beſißungen dient der ziemlich bedeutende Credit, den dieſelben haben.;


