Teil eines Werkes 
1,Abt.2 (1822) Landwirthschaftliche Reise durch Schlesien. 1,Abt.2
Entstehung
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ii

Ja es giebt deren, wo oft nicht der zehnte Theil des gan- zen Werthes als Anzahlung nöthig iſt, und wo das Uebri- ge als Schuldenmaſſe darauf haften bleibt. Für Ruſtical- Beſißungen kommt hie und da noch die früherhin faſt all- gemeine Sitte zu Gute, daß man auf Termine kauft. Jeßkt

gilt dies freilich nur noch hie und da von Käufen unter

Verwandten, Es iſt aber dieſe Art Kauf folgende: man ſest den Kaufwerth feſt, theilt ihn in beſtimmte Theilez wovon der eine bald, die übrigen aber in gewiſſen Zeitz räumen oder Terminen bezahlt werden.-Oft ſeßt man dieſe Termine ſo weit, daß das jedesmal zu entrichtende Quan- tum nicht viel mehr als die Intereſſen des ganzen>- ſtandes beträgt. Da nun keine Zinſen von dieſem bezahlt werden: ſo ſehen Sie leicht ein, wie wenig ſchwierig ein ſolcher Erwerb ſey, und wie leicht es einem da werden müſſe, ein wohlhabender Mann zu werden. Doch kommt dieſe Art zu kaufen immer mehr aus der Mode, ſo wie es

'zurden Seltenheiten gehört, daß man einander auf Treue

und Glauben bedeutende Summen borgtz was früher gewöhnlich war.

Bei Nittergütern wird nun der Ankauf beſonders durch den Landſchaftlichen Credit erleichtert.. Man hat durch dieſen nicht allein den Vortheil, daß man wegen einer Kündigung nicht beſorgt ſeyn darf, ſo lange man die Zin- ſen nur regelmäßig berichtigetz ſondern dieſe ſind auch un» ter dem gewöhnlichen Zinsfuße, und betragen nur 43 pro Cent. Außerdem entſteht für denjenigen, der den land- ſchaftlichen Credit in Anſpruch nimmt, no< der Gewinn, daß er die auf ſein Gut ausgefertigten Pfandbriefe noch in der Regel über den Nennwerth verkaufen!kann, weil dieſe wegen ihrer großen Sicherheit da die ganzen Stän- de der Provinz für ſich'untereinander in ſolidum!'häften, gewöhnlich über demſelben ſtehen, Dieſer landſchaftliche