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Leopold Friedrich Fredersdorffs ... praktisch-ökonomisch-juristische Anleitung zu Veranschlagung der Domänen- und anderer Landgüter nach allgemein anwendbaren Grundsätzen : nebst einem Anhange von den Erbpachten
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von den Pacht- Anſchlägen überhaupt, 23

genommen. werden ſolle, ſondern darüber, was der Ertrag und die Unko- ſten von dieſem oder jenem Wirthſchaftsſtücke überhaupt ſind. Sobald die Pachrjahre abgelaufen ſind, hat das Recht des Pächters ein Ende, und folalich hat derſelbe im ſitrengea- Verſtande kein Intereſſe: bey der Sache, Dieſes könnte er freilich haben, daß er die Pachtung gerne für eine gerin; gere: Pacht; oder doch wenigſiens für eine nicht, oder wenig erhöhete bes halten.-wollte, und;deshalb könnte. er ſeine Brödlinge wohl zu verleiten ſus <en,: daß ſie ihm'durch Verſchweigung der Wahrheit dazu behülflich rein,: Cben deswegen iſt aber auch Kenntniß: und Klugheit bey der Abhö- rung ſolcher Leute-nöthig.. Verfänglich müſſen dieFragen nicht geſtellet, aber ſie müſſen ſo eingerichtet werden, daß der Gefragte den Einfluß ders ſelben auf das Ganze nicht gleich überſchauen kann, Vernünftige Vore ſiellungen und Augeinandetrſeßung der Sache können auch.:viel; zur Entde? ckung. der Wahrheit thun, vorzüglich wenn der Abzuhörende daraus von dem Fragenden den Begrif faßt, daß er kein der Wirtbhſchaftsſachen Unkuns diger iſt, dem ſich ſchon etwas vorſagen ließe.: Zudem müſſen:guch dieſe keute nicht die einzigen ſeyn, welche über dieje Wiaterien abgehört werden, damit durch die Uusſagen mehrerer Sachverſtändigen mehr Licht rüber die Gegenſtände verbreitet, und durch deren Bergleichung zum weitern Nach» forſchen Anlaß gegeben werde,

62.627 Aus- dem Angeführten läßt es ſich abnehmen, daß es nicht gut gethan iſt, wenn man den Pachtbeamten gleich zuerſt ſelbſt über die Sache vers nimmt. Dieſes pflegt gewöhnlich die Verfahrungsweiſe ſolcher Cameralen zu ſeyn, denen wirthſchaftliche Kenntniß fehlt, Deshalbd laſſen ſie ſich von. dem Pächter den-Gang ſeiner ganzen Wirthſchaft erzählen, damit ſie ſich: erſt-von allem unterrichten, und- Kenntniſſe ſammlen mögen, die ſie

ſchon mit hinbringen ſollten, Es iſt in. der That richtig, daß unwiſſende

Unterſucher ſich nicht ſelten den Anſchlag von dein Beamten machen laſſen, oder dieſer, wenn er ſchlau iſt, weiß doch die Sache ſo zu leiten, daß er den Anſchlag eigentlich macht.

Die Vernehmlaſſung: des Pächters: gleich beym Anfange der Unter» ſuchung hat das Nachtheilige, daß der Unterſuchende zu ſebr in die Wirths ſchaftsweiſe, wie ſie bisher war, initiirt, und bey dem Fortgange der Unterſuchung nur immer dahin geleitet wird, wie, die Wirthſchaft be- ſchaffen iſt, und was bey derſelben der Ertrag war, nicht aber, wie fie ſeyn ſollte, und welches dann der Ertrag ſeyn würde, Außerdem lernt

auch