entſcheidet, ob die Exiſtenz der Unterthanet erträglich,“ oder unglü&lich ſeyn kamm.
Daß der Guth8: Beſitzer Vortheile von der Erbunterthä- nigkeit hat, iſt wahr, und nicht zu läugnen'; ob aber dieſe nicht durch die mannigfaltigen Unannehmlichkeiten und Nachtheile, die damit verknüpft ſind/ überwogen werden, iſt, mir wenigſtens, nicht unwahrſcheinlich. Wo Untertha- nen in den Güthern ſind, iſt der Guths-Beſitzer mehr oder weniger gege Mangel an Menſchen geſichert; er bräucht nicht zu ſorgen, wo er Geſinde herbekdmmt; er nimmt dazu, wen er will, und behält ihn' im Dienſte, ſs länge er will. Der Guthsherr beſetzt ſeine Bauerterbe, mit Went er will/ und ſeßt den Wirth ab, wenn er es für gut“ findet; kurz, er behandelt ſeine Unterthanen, oder känn ſie ſo ziemlich, als Maſchinen, behandeln. Daß die Unterthanen gewdhnlich geringern Lohn bekommen, als fremde Leute, habe ich bereits erwähnt; än vielen Or- ten werden ſie aber anch überdem, weit überdem ſchlechter gehalten. Man führt zur Urſache des geringern Lohnes ver Unterthanen an/ daß der Herr ſie auf ihr Alter verz ſorgen und ernähren, für die Erziehung der Kinder ſorgen müſſe. Dieſes ſollte geſchehen; ob es aller Orten ge- ſchiehet iſt eine große Frage. Die Vortheike, welche ein Unterthan dagegen ſeiner Seits'hat ,/ laufen alle größ“ tentheils darauf hinaus, daß der Guth5-Beſißer ihn, wie eben geſagt iſt, wenn er alt und zum Dienſt unbrauchbar geworden iſt, ernähren ſollte, Er weiß ferner, ſein


