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niglichen Domainen und adlicher"Güther. Die Erziehung der Kinder iſt in dieſem Stande oft ſehr gut, und es giebt darinn in der That aufgeklärte Männer, welche mehren- theils practiſche Wirthe ſind. Ihre Kinder ſind cantons2- pflichtig, und machen die beſte Pflanzſchule für die can? tons- Regimenter aus. Aus allen dieſen Urſachen dürfte eine ZerſtüFelung, dieſer Güther für den Staat von ſehr nachtheiligen Folgen ſeyn.
In wie ferne es für den Staat nüßlich oder ſchädlich ſey, große landesherrliche Dominia zu dismembriren? dieſes iſt eine andere Frage, welche nur der mit der gan- zen Lage und Verfaſſung des Staates vollkommen be- kannte Staatsbeamte gründlich zu beantworten vermag, Es iſt thdricht, wenn Unkundige und, Stubengelehrte, ſelbſt die größten Philoſophen, dieſe und ähnliche Frägen beantworten, und dictatoriſch entſcheiden wollen. Dieſe Zerſtükelung oder Dis8membration kann einem Staate, eis ner Provinz deſſelben heilſam, einem andern Staate, ei» ner ändern Provinz verderblich ſeyn. Sie kann beydes, unter verſchiedenen Umſiänden, ein und demſelben Staate, ein und derſelben Provinz ſeyn. Dürfte ich hierüber etwas ſagen, ſo würde ich der Meynung ſeyn, daß nicht ſämmt- liche landesherrliche Vorwerke auf Erbpacht verkauft, nicht alle dismembrirt würden, weil beydes für die Ewig- Feit nicht, oder wenigſtens nur mit ungeheuern Unkoſten, wieder abzuändern ſeyn würde. Verpachtungen auf 30 bis 50 Jahre würden den Pächtern Zeit zu den wichtigſien


