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Verbeſſerungen verſchaffen. Gäbe man dieſen gegründete Hofnungen, ihren Nachkommen die Pacht nach Ablauf der erſten Pachtjahre zu laſſen; ſo würden dieſe ihre Luſt zu Verbeſſerungen ſehr vermehren. Dem Staate bliebe es aber zugleich unbenommen, nach Ablauf der erſten Pachts termine, ſeiner alsdann ſtatt findenden Convenienz gemaß, weiter. darüber zu verfügen.. Entlegene, oder von andern ganz getrennte landesherrliche Vorwerke könnten aber mit Nutzen vererbpachtet, oder ganz dismembrirt werden. Die bey den verpachteten Vorwerken ndthigen Tagelöhner könn- ten auf ſelbigen füglic Eigenthum bekommen; und den Bauern könnten die Erbe auch, auf gut überdachte Con- tracte, auf Erbpacht überlaſſen werden. Eine ſolche Zer- ſtükelung halte ic) dem Intereſſe des Staates bey weitem für vortheilhafter, als die Vereinigung mehrerer kleinen Be- ſizungen und Gäther in eine große Wirthſchaft, und Ein- ziehung der Bauerbe, welche ohnehin weislich verboten iſt, weil dadurch die Zahl der Cigenthümer, ſo wie der einzels nen Beſitzungen, vermindert wird. Die Bevölkerung eines Staates: kann nur bey der Vermehrung der Beſißungen, und durch Erleichterung der Mittel, Eigenthum, und ſey es noch ſo klein, zu erlangen, gewinnen. Vereinigung Fleiner Güther muß ihr. hinderlich ſeyn. Die Urſachen hier- von liegen zu klar am Tage, als daß ich ſie hier ausein? anderſeßzen ſollte. In Ländern und Gegenden, wo- die Wirthſchaft noch nicht zu einer Art von Vollkommenheit gediehen iſt, dürfte indeſſen Vermehrung der Beſizungen


