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Ueber die Wechselwirthschaft und deren Verbindung mit der Stallfütterung des Nutz- und Arbeitsviehes : als Fortsetzung oder Commentar des Karbeschen Werks: über die mögliche und nützliche Einführung der englischen Wechselwirthschaft / von Friedrich, Herzog zu Schleßwig-Holstein-Beck
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= Anierür tide DEI=

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nicht" auc) Eigenthum von ihren Guthsherren erhalten könnten, da doch ſchon die Bauernerben ohnehin durch be» ſondere Wirthe bewirthſchaftet werden, und die übrigen Leute mehr oder weniger A>er, oder einen Garten zur Miethe haben, den der Guthöherr nicht ſelbſt benußet. Hiervon werde ich bey Beantwortung der folgenden Frage noch etwas zu ſagen Gelegenheit haben.

In Anſehung der größeren CdUlmiſchen Beſitzungen gilt ohngefehr daſſelbe, was ich hier von den adlichen Güthern geſagt habe. Sie haben keine Bauern: aber die Taglöh» ner, u. ſ- w. welche die Wirthſchaftsgeſchäfte verrichten, könnten auch auf dieſen Güthern Eigenthum erhalten. Der Stand der Cdöllmer, ein Mittelding zwiſchen dem Adel=-- dieſen als Landmann betrachtet=- und den Bauern, iſt ein dem Staate äußerſt nüßlicher, wichtiger Stand, Zu dieſem Stande rechne ich aber nicht Perſonen aus höhern bürgerlichen Ständen, als 3. B. königliche Officianten, Kaufleute, u. ſ, w. welche CdlUlmiſche Güther größtentheils nur zum Vergnügen beſißen, ſondern blos Landwirthe von Profeſſion? denn die erſteren gehören zu ihren eigenen Ständen, und können um ſo weniger zu dem Stande der Cdllmar gerechnet werden, da viele von ihnen auch adliche Güäther beſißen. Unter den eigentlichen Cdllmarn findet man verhältnißmäßig die tüchtigſten und wohlhabendſten Wirthe« Ihre Bedürfniſſe ſtehen in einem beſſern Ver- hältniſſe mit ihrer Einnahme, als bey dem Adel, Aus dieſem Stande kommen oft die tüchtigſten Pächter der kd-