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Echafzucht.
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(nämlich bis der Nabel abgetro>net iſt) mit denſelben in der Kaue, indem ſich öfters der Fall ereignet, daß die Schafe entz weder ihre Lämmer aus Liebe, oder Ungeſchicklichkeit, in dem engen Raume todt MHM Man ſucht daher durch baldmögliches Augheben aus denſelben dieſe Gefahren zu verkürzen und zu vermeiden.
Oft ſind Lämmer(beſonders ſchwächliche) einige Zeit nach der Geburt ſo unbehülflich, daß ſie ohne menſchliche Hülfe ver- hungern müßten. Denſelben muß oft noch nach mehrern Tagen ihrer Geburt die Milch eingemolfen werden 3; was nach Umſtän- den immer alle 2 bis 3 Stunden geſchehen muß, Auf dieſe iſt ein beſonderes Augenmerk zu richten, und ſind nicht eher aus der Kaue zu entlaſſen, bis ſie ſtark und geſchickt genug ſind, um allein die Muttermilch aufzunehmen.
Vorſichtsmaßregeln beym Tränken der Schafe nach der Geburt,
6, 33. Nach der Ablämmerung tränke man die Schafe ja nicht unmitteibar nach: der Geburt; insbeſondere nicht mit kale tem Waſſer. Es iſt nöthig ,. daß man vor dem Tränken zuvor den Abgang der Nachgeburt abwartet, was im geſunden ZU- ſtande der Mutter bald erfolgt. Iſt die Nachgeburt abgegangen, dann kann man die Mütter ohne Weiteres mit reinem Überſchla- genen Waſſer tränken.
Es tritt jedoch häufig der Fall ein, daß ſich das Schaf der
Fachgeburt nicht entledigen kann. In dieſem Falle muß man ihm durch gehörigen Gebrauch von Medicamenten Hülfe leiſten z welches durch einen lauen mäßigen Trank von ſehr verdünntem Sauerteig am leichteſten bewerkſtelligt wird,
Unterſtüzung ſchwächlicher Mütter,
6. 34, Alte ſchwächliche Schafe, welche nach der Geburt nicht viel Anlage zur Milcherzeugung haben, ſind einige Zeit mit Gerſtenmehltrank und Hafer zu unterſtüßen, bis man be- merkt, daß der Zufluß der Milch hinlänglich iſt; ſodann kann man ſolche des Trankes nach und nach wieder entwöhnen, und auf die Tränke der übrigen beſchränken, Jedoch ſind dieſelben während der ganzen Lammzeit zu ihrer Stärkung und um die Milchabſonderung gehörig zu unterhalten, fortwährend mit etz was Hafer zu unterſtützen,-
Zeichnen der Lämmer und Verrechnung derſelben,
6. 35. Bevor'die Lämmer mit ihren Müttern aus der Kaue gehoben werden, ſind ſolche nicht allein zu zeichnen, ſondern auch in Rechnungsemyfang zu nehmen(nämlich in das Ablam- mungsregiſter genau einzutragen), wobey die Lämmer zugleich mit dem in der Schäferey angenommenen Schäfereyzeichen, ſo wie auch mit. dem Zeichen ihrer Abſtammung an den Ohren pder anderwärts, durch einen Brand genau bezeichnet werden. Von der ordentlichen Ausübung dieſes Geſchäfts hängt in der Folge die ſichere Erkenntniß ihrer Abſtammung ab.
Durch ordnungsmäßige tägliche Einregiſtrirung der Lämmer wird aber ſehr vielen Betrügereyen der Schafleute u. ſ. Ww. vovr- gebeugt, welche derley Unordnungen in den Verrechnungen zus
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