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Ueber die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg : Fortsetzung der Schrift: Ein Punkt auf's I / von E. von Bülow auf Cummerow
Entstehung
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Mit der. Rückgabe des-/Reichs- nach: dem Frieden von Tilſitz» begann nun..eine neue Verwaltung, und durch dieſe ein neues Verwaltungsſyſtem.

Auf-England richtete, ein, Theil, auf Frankreich der andere ſeinen forſchenden BliE; von beiden Staaten, die damals die höchſte Aufmerkſamkeit auf ſich zogen, wurde bei der Geſeßgebung in Königsberg etwas entz Lehnt. Von Frankreich die Grundſäße der Gewerbe» Freiheit, und diejenigen, welche die pcrſvbnlichen Vero hältniſſe feſtſezten. Won England cinige Steuer- Cins richtungen(Silberſtewpelung 2x.). Beſonders aber war das Geſetz wegen Einziehükg'der Bauerngüter und Bil- dung von Erbpachtsgütern einer gewiſſen Größe; eine nus England entlehnte Einrichrung.

Die Jdec'des Reinertrages, die damals viel Ver» ehrer zählte, lag dabei zum Grunde, das beißt, die Berechnung, auf welche Weiſe der Aker nach Abzug der Wirthſchaftskoſten den größten Geldertrag liefepe, wobei" ganz vergeſſen war daß es dem Staate wenig ſtens- nicht auf den erften' Abſchluß der Rechnung des Beſitzers, ſondern auf den lezten Abſchluß ankommen könney und daß außer der beonvmiſchen Rückſicht im

Staate noch+viele/ andere gleich wichtige genommen werden müſſen.

Die kurze Dauer der Verwaltung. desMiniſters von Stein, der der Schöpfer der neuen Ordnung der

ken, durch. welchen es bewerkſtelligt werden ſoll, I< halte es für eben ſo leiht, daß der 300 Jahre alte Eichbaum wieder in die Eichel zurü&kehre,