18
- Der ganzen Claſſe der Rentiers, der ſich im Wohl- ſtande befindenden Staatsbürger mit Einſchluß aller derer, die im Dienſte des Staats oder von Privatpex- ſonen ſich einer bedeutenden jährlichen Einnahme er- freuen,"iſt. durch die Verminderung der Aceiſe vom Kaffee, Wein, Zu>er; durch die Aufhebung der Sil- ber-, Juwelen= und Lurusſteuer, ein bedeutender di- recter Erlaß der Abgäben zu Theil geworden, und ein indirecter durch die Erlaubniß der Einfuhr fremder Ma- nufactur- Waaren, welche gegenwärtig ſehr viel wohl- feiler ſind, als ehedem./
Den Bewohnern der großen Städte; die Hhupt- ſächlich die oben benannten Claſſen bilden, ſind außer- dem eine Menge kleiner Abgaben, namentlich die Thor- Yceiſe 2e. erlaſſen', die zuſammen ohne allen Zweifel mehr, als die Erhöhung des Stenipels ,' des Salzprei- ſes und der Gewerbeſteuer beträgen, welche als neue Abgaben der Städter betrachtet werden können.
Eben dahin ſcheint noch'die Verordnung vom 23ſten Juni zu gehören*), durch welche die ſtädtiſche Acciſe erhöhet wird; allein der Ueberſchuß fließt nicht in die Staatskaſſen, ſondern wird zum Beſten der ſtädtiſchen Commune und zur Bezahlung ihrer Schulden verwandt; dies iſt daher keinesweges als- eine Vermehrung ihrer Ab- gaben zu betrachten, ſondern offenbar eine Begünſtiz gung auf Koſten des Landmantnes.- Dieſen führt nämz
BEESE -*) Den 23ſten Juni 1814 ward die ſtädtiſche Acciſe. auf mio
rere Objecte erhöhet, jedoch nur zur Unterſtügung der ſtädti: ſchen Commune,:


