Oekonomie. 6, Abſchn.
(690) Weide als Heu mit eingerechnet) bedarf, ſo fallen no< 15 Sgr. Steuer, im Ganzen alſo eine Abgabe, die beynahe 3 des Vieh» wertbs, alſo an 33 Procent, erreicht; die Abgabe bleibt aber gleich hoch, wenn man ſie auch auf Wieſen und Weide vertheilt und das Vieh außer Anſatz läßt; indem nämlich der Steuerſaß auf das Vieh und auf das Futter überall derſelbe bleibt. Die hohe Steuer, die auf die Koſten der Viehhaltung keine Rü>ſicht nimmt, wird dann zum Theil zur Capitalſteuer, denn das Vieh iſt ein Copital, das ſich aus dem Boden erzeugt hatz dagegen iſt Heu und Weide noch kein Capital, ſondern nutzbare Dinge, die durch Verbrauch ein Einkommen gewähren, das nach Nbzug der Koſten ert nach und nach zum Capitale anwächſt. Cine Grundſteuer iſt in ſehr vielen Fäßen nur dadurch erträglich, daß ſie auf einer fehlerhaften Schätzung des Bodens beruht und daß die ältern Anlagen dazu dem jehigen Sachwerthe der Dinge nicht mehr entſprechen; dabey findet indeſſen aber auch nicht ſelten fehlerhafte Anlage im Einzelnen Statt, ſv daß auffallende Un- gleichheiten unter den Beſteuerten offenbar werden, wonach denn Einzelne gewinnen, was die Mehrzahl verliert und übertragen muß.=- Es erhellet, daß das Verhältniß des Landbeſizes zum Staate von Wichtigkeit iſt, durch ſeine Eigenthümlichkeit-und Vielſeitigkeit, und es ſcheint in unſern Tagen mehr als jemals nöthig, daß man mit Umſicht darauf eingehe, und darnach ſeine Stellung vehme«,


