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FD"Wille: der“ Umſchaffung, oder vielmehr der allmäligen Neuſchdpfung des preußiſchen Staats iſt durch das befännte Edikt/ der Res gierung vom ten Oktober 1807 zu klariund zu menſchlich ausgeſprochen, als daß'nicht jede teut? ſche" und vaterländiſche' Bruſt dadurch: auf das ännigſte bewegt und“ zur“Theilnähme und“Mit- witfung erwet ſeyn ſollte.:''Wenn nichts Gro» ßes noh Herrliches,'wenn ſeibft das, was die Vernunft lange vernommen und derVerſtand Tange“erklärt hat, auf Erden gewöhnlich“nicht
- anders werden! will /' als durch'eine'!dringende
Noth und einen großen Schlag von'außen, ſo iſt es die Pflicht“ derer; die“ das"Alte weg- tragen und das Neue aufführen, dieſes Neue ſo zu machen und einzurichten, daß“: es auf
das ſpäteſte, ja, wenn es möglich'wäre," daß
es nie alt. genannt' werde: Denn: Donner- wetter ünd Umfkehrungen der Art, wie wir er- lebt haben und noh erleben, ſind für die Zeit- genoſſen nie' erfreulich ,- für. die Nachkommen sft nicht einmal belehrend. Es wird zugleich die Pflicht eines jeden preußiſchen Mitbürgers, ja, eines jeden teutſchen Mn vor welchem
ZSS M N.. abe.


