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Grundsaetze der teutschen Landwirthschaft / von Johann Beckmann
Entstehung
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4 Einleitung, 8. 1.

vines, und die Lateiner: de re ruſtica, de re agratia, de agricultura.

2. Die Tägrurgeſchichte lehret die Naturalien kennen. Die Taturlehre lehret ihre Eigenſchaften und Erſcheinungen, und ſuchet'ſolche zu erflären.

Die Landwirthſchaft lehret ſie gewinnen.

Die. Technologie lehret ſie' verarbeiten und veredeln.

Die Handlungswaſſenſchaft lehret, ſowohl die rohen, als verarbeiteten Naturalien, erkaufen, um ſie wieder mit Vortheile zu verkaufen

"Die Polizey der Landwirthſchaft lehret die Mittel, wodurch der Regent dieſes Gewerb, zum Beſien des Staats, regieren kan.)

3: Die Gewinnung der Naturalien iſt das eigen- thümliche Gewerb der Dörfer, und die Verar- beitung(Handwerke) und der Handel ſind die eigentlichen"Gewerbe der Städte; ein Saßz welcher in der Polizey erwieſen, wird; Dabexr giebt man.auch dem erſten Gewerbe, den Namen der Landwirthſchaft, und den beyden letzter den Namen der Sragdtwirthſchaäft.

4. Die.:algemeine SL andwirthſchaftmüßte die Gewinnung aller Raturalien lehren, aber die beſondere Landwirthſchaft ſchließt die Minera- lien aus, als welche viel zu verſchiedene, groſſe und weitläufrige Anſtalten fordern, als daß ſie von den Landwirthen beſorgt werden könten« Von ihrer Gewinnung handeln" beſondereWiſz ſenſchaften, aus denen hier auch dasſfenige, was mändhe Läandwirthe von der Bearbeitung

des Torfs wiſſen müſſen,:al8 bekant angenom men