Verkaufs-Vereine. 39
vermag. Der Saatzüchter stirbt, sein Sohn oder Erbe hat weder Talent no< Lust, das Geschäft fortzusezen=- die Sache hört wieder auf; die Genossenschaft aber verjüngt sich durc< die Zahl ihrer Glieder von selbst und bleibt eine dauernde, segensvolle In- stitution.
Was im Saatgeschäft durch gemeinsame, sorgfältige Arbeit erreicht werden fann, beweist uns die Probstei, ein Fle><en deut- scher Erde, wie wir viele besitzen, das aber nur durch das vernünf- tige Zusammenwirken seiner Einwohner für sein Saatgetreide Welt- ruf eroberte und dadurch dem empfindlichen Dru> der Konkurrenz viel weniger ausgeseßt ist.
Man darf auch nicht vergessen, daß das Saatgetreide-Geschäft eine Vertrauenssache ist und auch bleibt, und diese gebietet im Interesse der Landwirtschaft thunlichste Annäherung des Produzenten und Konsumenten mit möglichster Umgehung des Zwischenhandels. Wex kann das aber leichter und nachhaltiger bemerken als die Ge- nossenschaft?
In neuester Zeit ist in richtiger Würdigung der Verhältnisse auf Anregung, unter dem Schuße und der Mitwirkung des Ver- bandes der landwirtschaftlihen Konsum- Vereine der Provinz Schleswig- Holstein die Konstitnierung einer eingetragenen Saat- absatz- Genossenschaft für die bis dahin in losem Verbande zu ein- ander stehenden Probsteier Hufner zu Schöneberg erfolgt. Damit ist der Sache dort sicherlich ein neuer Impuls und ein festerer Halt gewährt worden.
Den Statuten dieses Vereins sind folgende Hauptgesichtspunkte zu entnehmen:
1. Der Zwe des Vereins ist:
a) die Qualität des Probsteier Korns durch sorgfältige Auswahl des eigenen Saatkorns zu verbessern;
b) nur gutes, reines, von den Mitgliedern der Genossen- schaft gezüchtetes Getreide durch Vermittlung des Ber- bandes auf direktem Wege zu verkaufen.
2, Die Mitglieder sollen auf eine später zu bestimmende Art


