32 Die Ankaufs-Genossenschaften.
Persönlichkeit, auf die günstige Lage der Wohnung derselben, wegen dex Höhe der ihm anzuvertrauenden Gelder auf die finanzielle Garantie, welche dieselbe in ihrem festen Vermögen bietet, gesehen. Dieselbe haftet für den Eingang der Gelder und giebt nur gegen Barzahlung die Waren ab. Für seine Mühewaltung erhält der Betreffende eine Vergütung, welche durchschnittlich auf 10 Pf. per Zentner oder Sa> zu normieren ist, und welche die einzelnen Be- steller bei Abnahme der Ware zu erlegen haben.
Wir finden in diesen westfälischen Einrichtungen Anklänge an das hessische System, nur hat man die Einrichtungen von Einzel- Vereinen und damit die Solidarhaft der Mitglieder selber für die Vereinsbestellungen umgangen. Ob diese Maßnahme für die Dauer sich wird halten können, ist mix zweifelhaft und ich glaube, daß man auch dort allmählich zur„eingetragenen Genossenschaft“ wird über- gehen müssen. Doch hat sich der westfälische Bauernverein immer- hin ein großes Verdienst erworben, daß auch er gegen die systema- tische Ausbeutung seiner Mitglieder Front macht und zwar bisher mit gutem Erfolge.
Auch der Raifeisen'sche Darlehnskassen- Verband besit eine Konsum- Abteilung, welche den Einzel-Vereinen durc< Ankauf im großen, billige und beste Waren zu vermitteln sucht. Dieses Ver- fahren trägt shon mehr den Stempel der Sicherheit, weil hier die Bestellung von eingetragenen Genossenschaften als solchen gemacht und für selbe effefutiert wird.
Undere Unkaufs-Vereine,
Unter landwirtschaftlihen Konsum- Vereinen versteht man im allgemeinen diejenigen Genossenschafts-Institute, welche sich die regel- mäßig fortdauernde Beschaffung aller hauptsächlichsten Verbrauchs- stoffe zur Aufgabe machen; im Gegensaße dazu stehen die Genossen- schaften, deren Zwe im Anfaufe eines bestimmten Artikels, der nur zeitweilig gebraucht wird, besteht. Wenn bei ersteren die Eigenschaft
eingetragener Genossenschaft als eine kaum zu erlassende Bedingung


