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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
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294 Die Ankaufs-Genossens<aften.

oder mehrere Vorträge über dieses Thema gehalten waren, ist für den Bezirk einer ländlichen Gemeinde ein Ereignis, das in allen möglichen und unmöglichen Variationen vorher im Kruge schon be- handelt ward und wobei der in seiner bisherigen lukrativen Thätig- keit bedrohte Zwischenhandel den Mephisto spielt oder wenigstens zu spielen sucht, denn hier handelt es sich für die Zukunft darum, was der französische Spruch mit den Worten:UU faut 6&tre enclume ou marteau* treffend ausdrückt. Die konstituierende Ver- sammlung bietet, sobald fie öffentlich abgehalten wird, häufig ein sonderbares Bild, indem zu ihr gerade die Elemente am zahlreichsten sich drängen, von denen man das Gegenteil erwarten sollte, nämlich die Zwischenhändler, oder die, welche als deren Werkzeuge anzusehen sind und meist aus Personen bestehen, die bei ersteren schon so stark angekreidet sind, daß sie für nüßliche Glieder eines Konsum-Vereins die Qualität, nämlich dieFreiheit, ohnehin bereits verloren haben. =- Die Absicht dieser auffallenden Teilnahme tritt sofort zu Tage, sobald die Verhandlungen begonnen haben. Sie gipfelt darin, ent- weder durch schlaue Einwände und kräftiges Negieren die ob der Neuheit der Sache schwankenden bäuerlichen Landwirte von der Überzeugung des Bedürfnisses und der Zwecmäßigkeit der Konsum- Vereine abzubringen, oder, wenn die Konstituierung dennoch erfolgt, als Mitglieder möglichst viele Gegner der Sache einzuschmuggeln, um demnächst den jungen Verein wieder zu sprengen. Deshalb videant consules!

Die konstituierende Versammlung soll stets auf Eingeladene sich erstre>en und für andere geschlossen bleiben. Es ist durchaus nicht nötig, daß die Zahl selber eine große ist; im Gegenteil wird die Sache im beschränkten Kreise einfacher und geschäftsmäßiger sich erledigen lassen, und es kann nach erfolgter Konstituierung die Aufforderung zum Beitritt in den größeren Kreis dann mit um so besserem Crfolg getragen werden.

3. Jeder Konsum-Verein soll das Prinzip der Barzahlung möglichst auf seine Fähne schreiben, selbst auch dann, wenn durch den

Verband Zahlungsfristen bei den Lieferanten erwirkt werden.