IV Vorwort.
Im Anhange sind einige Statuten 2c. mitgeteilt, welche nicht als unverrückbare Muster betrachtet, sondern nur als Leitfaden an- gesehen werden wollen. Lokale Umstände mannigfacher Art werden stets die eine oder die andere Änderung erheischen, die späteren Er- fahrungen aber erst endgültig die Zweckmäßigkeit der einzelnen Para- graphen feststellen.
Unsere genossenschaftliche Litteratur ist verhältnisSmäßig noch wenig umfangreich und so soll diese kleine Arbeit auch eine Anregung werden, daß in nächster Zukunft noch manch andere, berufenere Feder sich derselben zur Verfügung stelle. Einigkeit thut unserer Land- wirtschaft in jeder Beziehung not, die Einigkeit auf dem Gebiete der geschäftlichen und wirtschaftlichen Thätigkeit bringt das Genossenschafts- wesen.
So möge dieses Büchlein hinauswandern in die Öffentlichkeit und anklopfen an all den Thüren, welche jedem, auch dem kleinsten Boten des wahren landwirtschaftlichen Fortschrittes sich auch sonst gerne öffnen!
Oldenburg, im August 1886.
H. von Mendel.
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