Teil eines Werkes 
1 (1823)
Entstehung
Seite
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dieſe wirklich ſind; ein verhältnißmäßiger Abzug ſtatt finden müſſe, verſteht ſich wohl von ſeibſt.

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Nichts in der Welt iſt leichter zu ſchäßen, als die beſtändigen Gefälle,(proventus xi) ſie mögen in baarem Gelde oder in Naturalien einkommen. Sind ſie vollig unwandelbar, und unveränderlich, ſo dürfen ſie nicht einmal berechnet werden, ſondern man zieht von ihnen geradezu den Schluß auf das Grund- fapital ſelbſt, aus welchem ſie als natürliche Zinſen ihren Ausfluß haben. Dergleichen Gefälle ſind: Der Hauszins(Gensus domalis) der Unterthanen; gewiſ- ſe Summen, die etwa von Fuſcriptionaliſten, oder von emphytevtiſchen Guts- oder Gewerbs» Beſißern in recognitionem iuris dominii directi gezahlt wer- den; der Pachtſchilling, wo etwa Erbpachtungen ge- bräuchlich ſind 3; das, was in manchen Gegenden von den Unterthanen als Reluition der Frohndienſte, oder anderer Laſten undObliegenheiten, nach einer auf ewi- ge Zeiten abgeſchloſſenen Übereinfunſt, gezahlt wird; u. m. dgl. Sind ſie aber nicht vollig fo unwandel- bar und unveränderlich, ſo muß freylich zuvor aus dem Durchſchnitte mehrerer Jahre ein Durchſchnittsge- ſäll ausgemittelt werden, um von dieſem auf das r*- ſpective Grundkapital ſchließen zu können. Derglei- <en ſind: die Pächtſchillinge bey Zeitpachtungen 5. die Quote der Feldfrüchte, welche von den Untertha- nen in Natura erhoben wird, u- m- 4. Der Reiner- trag dieſer Gefälle braucht überall nicht erſt ausgemit- zelt zu werden, da ſie ſelbſt nichts weiter als eit Rein»