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An meine Mitbürger über das Edikt welches im Königlich-Preußischen Staat die künftigen Verhältnisse zwischen den Gutsherren und Bauern feststellet / von einem Preußischen Patrioten
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ENT Ie IV.

JYZas muß, was kann geschehen, den allenfalls momenkanen Verfuit zu mindern und die Vortheile geltend zu machen, welche wir durch ' das Edict erlangen sollen und können?-

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- Im Allgemeinen dürfen wir erwarten, daß das Gouvernement durch die zu etablirende Commissionen die Realisirung zwemäßig leiten lassen werde; aber das allein. ist nicht hinreichend. Jedermann. muß das Seinige dazu beitragen. Also, 5 3

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Die Rittergütsbesiter. Sie werden zunächst die Nothwendigkeit und: Nüßlichkeit der genommenen Maaßregeln einsehenz. fie werden überall ein gutes Beispiel geben; sie werden sich über die Vorurtheile des großen Haufens erheben, kleine oft nur sehr unwejentliche Aufopferungen zum allgemeinen Besten gerne machen der Regierung die Hand zur Ausführung, des Guten bieten, und auf diese Art beweisen 1 daß sie den Vorzug der Edlen der Gebildeteren auf dem Lande: überall verdienen. Sie werden die landwirthschaftliche Intelligenz» welche schon Statt findet, benußen und mehrere erwerben; wirkliche Sachver- fFändige zu Rathe zieven, indem sie einen Plan für die Zukunft entwerfen, der ihr eigenes und das Futeresse'des Staates mit einander verbindet. Es giebt unter ihnen viele, sehr viele humane, fenntnißvolle Männer; so viele, welche sich mit Eifer der Landwirthschaft widomen, daß man erwarten darf, fie werden sehr bald allgemein eine Maaßregel seegnen. und anwenden, die der Ausübung, ihrer Talente freien Spielraum verschafft. 4

Die ihnen. im Edict eingeräumte Frisk, binnen zwei Jahren sic gütlich augeinanderzuseßen, werden sie zu benukßen suchen damit nicht weitläuftige com- missarische Verhandlungen nöthig. werden.== Es. kommt sehr viel darauf an, ol» man durch eine möglichst frühe Realisation: einen Vorsprung vor andern ge- winnen fan:

Zu. wünschen ist es übrigens daß die Gutsbesißer welche Einrichtung, sie auch. treffen, selbige weder für die Ewigkeit noch: bloß für den Augenbli>, berechnen mögen, damit sie weder an eine bestümmte Wirthschaftsart gebunden sind, noch: sich» die Aussicht zur Theilung» Trennung» Verkleinerung oder Vergrößerung der Guü- tex benehmen.

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Die Pächter. Sie werden sich nicht zwischew ihre Verpächter und derew bisherige Unterthanen fiellen, vielmehr den Mittlex machen- und daran denken» daß auch sie in Zukunft gewinnen, sie werden daran denken, daß mit Aufhebung, des

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