Druckschrift 
An meine Mitbürger über das Edikt welches im Königlich-Preußischen Staat die künftigen Verhältnisse zwischen den Gutsherren und Bauern feststellet / von einem Preußischen Patrioten
Entstehung
Seite
17
Einzelbild herunterladen

«

u. 17 ies

weiter nichts, als die Austibung eines Rechts, welches er bisher mit Vorbehalt einem andern übertragen hatte, und welches er nun zu modificiren nöthig fand.

9. Die Bestimmung:; daß der Gutsherr für seine bisherigen Befugnisse, wenn es ein Laß- Bauerhof ist, durch 3 seiner Ländereien, und wenn es ein Pachthof ist, durch die Hälfte der Grundjtüde, abgefunden werden soll, ist,

a) billig in Hinsicht der Gutsbesißer unter sic. Da wo Pachtbauerhöfe sind, und der Gutsherr vorher an den Inhaber nicht gebunden war, be- kommt er dieserhalb FX Grundstü>e mehr, als der Gutsherr, der nur Laßhöfe hatte;

b) billig aber und staatswirthschaftlich nothwendig ist es, daß auch die bishe- rigen Inhaber der Pachtbauerhöfe auf selbigen wohnen bleiben; sie haben die Lasten des Krieges initgetragen, und nicht der Gutsherr ist es, der ih- nen das Eigenthum verleiht, sondern der Staat, der über seinen Antheil an dem Hofe frei disponiren kannz er hat indeß, unter Modalitäten, in gewissen Fällen dem Gutsherrn die Wahl übertragen, und der Gutsherr hat alsdann Gelegenheit, treues Gesinde zu belohnen.

I0. Die spezielle Untersuchung: ob der Gutsherr durch resp. 3 und die Hälfte der Bauergrundstücke für seine Besugnisse abgefunden ist? würde, wie schon oben erwähnt, zu weitläuftig sein, ohne wesentlichen Nußen zu gewähren. Und einzelne gefährliche Läsionen=- das läßt sich erwarten=- wird der Staat zu verhüten wissen.

So viel ist außer Zweifel, daß sehr viele den beständigen und reinen Werth der Dienste oder der Geldpacht höher anschlugen als er wirkii< war. Man wird an dieser Behauptung nicht zweifeln, wenn iman sich folgendes ins Gedächtniß zurücruft:

a) beständiger Dienst, nämlich solcher, wo der Bauer Jahr aus Jahr ein täglich mit Gespann und auch mit der Hand diente, also mindestens 600 Tage leistete, hatte allerdings unmer einen sehr hohen Werth, so lange er wirklich geleistet wurde, besonders alsdann, wenn. die Körnerpro- duktion geringe und der Preis sehr hom war. In den Annalen des Herrn Staatsraths Thaer vom Jahre 1811. Seite 626. ist nachgewiesen, daß ein Dienstgenießer, wenn die Produktion statt der angeschlagenen 5'Kör- ner nur in 33 Körner Roggen und 4 Körner Gerste bestand, und wenn im leßtern Falle der Preis des Roggens 3 Thlr. war, von jedem M, M. Gerst- land, außer der. Pacht, 5 Thlr, 14 gr. 4 pf. Ueberschus hatte, daß aber

C dagegen