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nich? Statt. Hier sowohl wie dort, durfte man den ersten besten Gutsunterthan auf den Hof zwingen. Man gab ihm zwar Hofwehr, aber diese reichte selten. Dax- her wählte man gewöhnlich solche Leute, die eigenes Bermögen besaßen. Oft fand sich auch ein fremder sonst freier vermögender Mensch zu einem solHen Hofe, um dem Soldateustande zu entgehen. Konnte der Wirth nicht bestehen, so wurde er des Hofes entseßt. Viele Menschen, welche einem solchen Bauer etwas geliehen hatten, verloren es alsdann. Man nahm sodann einen andern, der sehr häufig das nehmz- liche Schidsal hatte.
- Ich kenne viele Fälle wo Unterthanen welHhe 2 bis 300 Rthlr. baares Geld besaßen; als sie auf einen solchen Dienstbauerhof gezwungen wurden, dies in 2 bis 3 Jahren zu seßen mußten, und nun des Hofes, mit Berlust ihres Gel des, entseßt wurden, oder ihm freiwillig gern entsagten; weil ste voraus sahen, daß sie nicht bestehen könnten.
Die Kinder eines Unterthans waren gezwungen=- oft für ein durchaus nie reichendes Lohn== an ihrem Geburtsorte zu dienen; sie durften=- freiwil» lig=- fein anderes Gewerbe wählen.
Unterthanen, welche=- sehr häufig=- entwichen, wurden, wenn man sie wieder ertappte, hart bestraft.
Es ist noch nicht lange her, daß ein ehemaliger Gutsunterthan fiih in Ber- lin als Bürger etablirt hatte, daß ihn sein Gutsherr reklamirte, und daß diese Reklamation rechtlich unterstüßt wurde.
Härter no<) wurde dies alsdann empfunden, wenn ein Pächter an die Stelle des Gutsherrn trat, der die Kunst verstand, Feine Befugnisse durc< das positive Recht zu verstärfen.
Der Mensc< war also nicht Mensch, sondern Sache, welche beim Verkauf oder Verpachtung der Güter aus einer Hand in die andere gieng.
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'So drüFend dies Verhältniß an fich schon'war, fo wurde es dadurch noh Härter, daß der Ackerbauer außer seinem Gutsherrn noch einen andern unmit telbaren Herrn hatte, nehmlich den Staat. Dieser forderte von ihm Natural- Fourage- Lieferung, exkraordinaire Fuhren, Einquartirung, Schanzarbeiter, Con- tribution, extraordinaire Kriegslasten. Der Bauer mußte diese tragen so lange er konnte. Dies Können war an einem andern Orte mehr, an einem andern weniger der Fall; es kam darauf an, ob der Guksherr oder sein Pächter mehr vder weniger billig war, und ob der Bauer bei Antritt des Hofes mehr oder we- niger eigenes Vermögen besaß. Der Reiche mußte dies Vermögen, wenn schlechte Erndten eintraten, oft zuseßen, und sodann mußte der Gutsherr beide, sowohl den vormaligen Reichen als den Armen, vertreten. Gutwillig thaten dies in- Ddeß nicht viele. Denn; da oft der Bauer auch mit Unrecht klagte, so mußte selbst der billigste Gutsbesiger vorsichtig mit dieser Hülfe sein; sie war indeß den- noh oft fehr bedeutend. Schon die Unterhaltung der Gebäude fostete viel. Neu-
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