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An meine Mitbürger über das Edikt welches im Königlich-Preußischen Staat die künftigen Verhältnisse zwischen den Gutsherren und Bauern feststellet / von einem Preußischen Patrioten
Entstehung
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261. ei das Edikt, welches

die künftigen Verhältnisse zwischen den Gutsherrn und Bauern feststellet, hat unser innigst verehrte Monarch eine gefährliche Staatskrankheit glück- lic gehoben.

Der Kranke bedarf indeß noch Mittel, nährende und reizende, mäßige Ruhe, und mäßige Bewegung, überhaupt=- Pflege; er muß bei gutem Muthe erhalten werden, und zu seiner gänzlichen Genesung, zu seiner künftigen, kräftigen Ge» sundheit, ist die Ueberzeugung notöwendig, daß, wenn er die Vorschrift des Arztes pünktlich befolge, er diese kräftige Gesundheit gewiß erlangen werde.

Aber der Arzt hat noch viele Kranke. Er kann sich dieser Pflege nicht ganz allein und ausschließlich widmen; jeder Berwandte, je derFreund des Kranken ist dazu v er- pflichtet. Auch der Schreiber dieses gehört zu diesen Berwandten, zu diese nFreun- den. Auch er glaubt zu dieser Pflege ctwas beitragen zu müssen; er hält dafür, daß dies dadurch geschehen könne, wenn er auf das, was war und warum es war, und auf das, was ist, und warum es ist, zurückschauet und vorausbtict. Nux die ruhige Vergleichung der Vergangenheit mit der Gegenwart, und mit der wahrscheinlichen Zukunft, und die Rücksicht auf die Nothwendigkeit, auf das Ein- nfürken solcher Umstände, die wir nicht in unserer Gewalt haben, kann uns auf den rechten Standpunkt führen, und unser Urtheil berichtigen; sie kann uns lehren, daß oft etwas, was wir zu besißen glaubten, mehr in der Einbildung als Wirklichkeit bestand; und sie kann uns Muth für die Zukunft geben.

Deshalb lege ich mir folgende Fragen, und die Beantwortung meinen Mit- bürgern vor.

LL. Waren die in dem vorerwähnten Edikt ausgesprochenen Maaßregeln durc<aus nothwendig?;; 11. Was gewinnt oder verliert dadurch künftig, augenblicklich, vorübergehend oder beständig? a) der Staat als solcher, b) die Rittergutsbesißer, die bisher Dienst- oder Pachtbauern hatten, c) die Rittergutsbesißer, oder Vorwerks( Erbpacht)- Besitzer, die keine Dienst- oder Pachtbauern hatten, d) die Pächter, e) die Bauern und überhaupt die kleinen ländlichen Ackerbauer,

f) die