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Borzüglich beweiset diese Operation in Gegenden, die oft genug als von ganz
unfultivirten Menschen bewohnt geschildert worden sind: daß man in der geringen Bildung und Kultur de8 Bauerstandes kein Hinderniß g:gen seine Majorennitäts- Erklärung befürchten dürfe; denn in der Regel wird der Mensch dann mündig, wann wir ihn für mündig erklären, und bleibt auch so lange wirklich unmündig, als wir ihm die Rechte der Mündigkeit vorenthälten.
(Geschichte der Staatswirthschaftlihen Geseßgebung im Preuß. Staate, von Krug. Erster Band. Seite 198.2
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