Armee mußte sich einer Umwandlung unterziehen; sie hätte
es gemuft, selbst wenn sie nicht bei Jena zusammengebrochen wäreée. 4
In der Not der Fremdherrschaft griffen die großen Männer, die den preufiischen Staat neu auferbauten, den Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht auf und führten damit das weiter, was in dem alten Kantonsystem nur sehr unvollkommen verwirklicht gewesen war. Allerdings war inzwischen auch schon in Frankreich, wo die Revolution das ganze Volk zu einer einheitlichen Nation zusammengeschlossen hatte, die gesamte Volkskraft zu den Heeren aufgeboten worden. Aber dort hatte man den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht bald wieder verlassen; man blieb mit Rücksicht auf die be- sitzenden Klassen bei dem Systein der Konskription mit Zu- lassung der Stellvertretung stehen.
So ging„die große Aufgabe, den Waffendienst zur ersten Bürgerpflicht zu adeln, von den Franzosen ungelöst an die Deutschen über“.
In Preußen, wo inzwischen die Bauern befreit und die Standes- privilegien aufgehoben worden waren, wurde nicht ohne Hinblick auf das ausländische Vorbild aber doch zugleich auch in Erinnerung an die Zustände der alten Deutschen die Waffenführung für„die ehrenvollste Beschäftigung zu jeder Zeit des Lebens“ erklärt. Die in Durchführung dieses Ge- dankens von Scharnhorst und Boyen geschaffene Heeres- organisation vereinigte die Vorzüge der früheren Heeres-
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