Nicht nur durch die Einführung der Kantonpflicht, die zum wenigsten als vorzügliche Vorbereitung auf die künftige all- gemeine Wehrpflicht bezeichnet werden kann, sondern noch in einer anderen Beziehung wirkte PFriedrich Wilhelm IJ. für das Heerwesen grundlegend bis in die Gegenwart hinein: er schuf das preuſiische Offizierkorps. Er zwang seinen Adel zum Eintritt in den Offizierdienst, eine Neubelebung der alten Vasallenpflicht der Heeresfolge, und indem er zwischen Offi- zieren einerseits, Unteroffizieren und Gemeinen andrerseits eine scharfe Grenze zog, innerhalb der Offiziere aber, gleich- gültig ob sie adliger oder bürgerlicher Herkunft waren, nur dienstliche, keine gesellschaftliche Abstufung zuließ, begrün- dete er einen völlig einheitlichen Stand,„vom jüngsten Fähn- rich bis zum Feldmarschall, bis zum König hinauf in gleicher Ehre“*. Dabei blieb es auch unter dem Nachfolger, nur daß dieser im allgemeinen Bürgerliche nicht mehr zu Offizieren beförderte.„Der König ist selbst Offizier, Oberst seines Re- giments, Hauptmann seiner Leibkompagnie; wie jeder Offi-
zier erscheint er nie anders als in der Uniform sein
es Regi- ments“.
Diesem Offizierkorps wuſtten die beiden großten Könige des
18. Jahrhunderts ebenso wie ihrem Zivilbeamtentum, wie
überhaupt ihrem ganzen Staatswesen den Geist unbeding- tester Hingebung und Treue, peinlichster Pünktlichkeit und Ordnung, vollkommenster Ehrenhaftigkeit einzuflöſten. Und dem fügte Friedrich der Großte durch seine Taten den Glanz
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