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fahrtspflege, mit ſeiner inneren Sicherheit und ſeiner Kultur⸗ arbeit. Möglich, daß das Reich als Einheitsſtaat das gleiche hätte leiſten können— tatſächlich iſt das Reich dazu nicht imſtande geweſen und man dankt dem Territorialſtaat dieſen in Jahrhunderten wichtigſten Fortſchritt deutſchen Lebens. Die kleinſten Splitter des Partikularismus wurden zum erſten Vorbild: die Reichsſtädte..) Was in ihren Mauern an techniſcher Beamtenorganiſation und finanzieller Ordnung zuerſt entſtand, wurde vorbildlich für das Fürſtentum, das die Erweiterung ins Große des Territoriums durchführte und damit in ſeinem Bereiche die Grundlagen zum modernen Staate legte. Man vergegenwärtige ſich über das Politiſche und Wirtſchaftliche hinaus den Wettbewerb der Territorien im 15. und 16. Jahrhundert bei der Gründung von Ani⸗ verſitäten, um den ganzen Amfang dieſer Arbeit des fürſt⸗ lichen Partikularismus zu ermeſſen. An dieſem Zeitpunkt, wo auch das Kaiſertum kaum etwas anderes iſt als ein mit der Kaiſerkrone verziertes Territorialfürſtentum, begegnen ſich, in unerträglichen Zuſtänden, am Ende des 15. Jahr⸗ hunderts die Wünſche der Nation, der Fürſten und des Kaiſers, nach einer Reichsreform. Wer damals der weiter⸗ blickende und der uneigennützigere war, Mahimilian J. oder der Führer der Fürſten, Berthold von Henneberg, bleibe dahingeſtellt— das Ergebnis war jedenfalls das Scheitern jeder größeren Reform an den tieſeingewurzelten Gegenſätzen zwiſchen Freiheit des Fürſtentums und ſtarker Zentralgewalt.
Bei ſolchem Zuſtand des Reiches kam die Reformation. Niemand kann beſtreiten, daß ſie die Kluft im Reiche aufs höchſte erweitern mußte. Der religiöſe Gegenſatz gewann überall ſeine politiſche Spitze. And ſelbſt wenn die Reſor⸗ mation ſich im ganzen Reiche durchgeſetzt hätte, wäre der
¹) Daß die Reichsſtädte des 13. Jahrhunderts nicht eigentlich partikulariſtiſche Gebilde waren, ſondern eher Vertreter des Einheits⸗ gedankens im Gegenſatz zum partikulariſtiſchen Fürſtentum, iſt gewiß, aber ſie ſind bei dem Mangel einer ſie zuſammenfaſſenden Reichsgewalt in kurzer Zeit zu ebenſo partikulariſtiſchen Gliedern des Reichs geworden, wie die fürſtlichen Territorien es ſchon waren.


