Teil eines Werkes 
[1] (1902) Das Lahnthal von der Lahnquelle bis zur Mündung nebst den Seitenthälern in ihren unteren und mittleren Stufen : mit ca. 100 Illustrationen und 5 Plänen, 4 Kärtchen und einer grossen Übersichtskarte / bearbeitet von Heinrich Luerssen, Wetzlar
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Verlag von Emil Roth in Giessen.

Heckelmann, Bürgerliches Hausbuch. Kurze Inhalts-Übersicht.

. Die deutsche Reichsverfassung. 11. . Von den Verträgen.

Die deutsche Gerichtsverfassung.

. Von der Schrift-,

1. Vom Entwicklungsgang der ver- 18. Die Verzehrung der Güter. schiedenen Berufsarten. 19. Der Luxus. 2. Kaufmännisches Wissen u. Können. 20. Die Spar- und Versicherungsan- 3. Wann ein Handwerker zu den Kauf- stalten. leuten gezählt wird. 21. Die bürgerliche Ehe. 4. Das Gesellschafts- und Genossen- 22. Das Erbrecht. schaftswesen. 23. Was man unter Erbrecht versteht. 5. Vom Registerwesen. 24. Das Geld und seine Bedeutung. 6. Die neue soziale Gesetzgebung. 25. Die kaufmännischen Zahlungs- 7. Vom Konkurswesen.. mittel. 8. Von den Strafen im allgemeinen. 26. Das Wechselgesetz. 9. Von den Strafen im besonderen. 27. Wie man seine Ersparnisse zins- 10

tragend anlegt. Rechnungs- und Buchführung.

13. Das Einkommen. 29. Der Bank-Kontokorrentverkehr. 14. Besitz und Eigentum. 30. Kaufmännisches Rechnen.

15. Pfandrechte an Grundstücken. 31. Triumphe der Arbeit.

16. Pfandrechte an beweglichen Sachen 32. In Geldsachen hört die Gemütlich-

Hausbuch die verdienstliche Aufgabe gelöst,

und Forderungen.

. Was im Civilprozess nicht ge-

pfändet werden kann.

keit auf.

Anhang: Der Kalender.

er durch seine YVorträge in den Gewerbevereinen und seine langjährige Thätigkeit als Handelslehrer und Dozent an der Grossh. Hess. Techn. Hochschule rühmlichst bekannte Uerfasser hat in diesemBürgerlichen

das wirtschaftliche Getriebe in

rechtsgemässer und kaufmännischer Beleuchtung gemeinverständlich darzu- stellen. Das Hausbuch bietet eine anziehende und fesselnde Lektüre und wird als Anwalt und Hauslehrer wohl allenthalben beste Aufnahme finden. Die aus obigem Inhaltsverzeichnis ersichtlichen, aus der Praxis für die Praxis entnommenen reichen Schätze werden gewiss von allen Ständen, von Handwerkern, Gewerbs-, Privat- und Kaufleuten, von Rentnern, Lehrern und Studierenden als willkommene und zeitgemässe Gabe begrüsst, zeitgemäss bei den zahlreichen neuen Gesetzen, die in dem geeinigten deutschen Vaterland erlassen worden sind.

DasBürgerliche Hausbuch findet allenthalben die beste Auf- nahme. Von den günstigen Besprechungen sei nur erwähnt:

Gewerbeblatt rür das Grossherzogtum Hessen. 64. Jahrgang Nr. 26. 28. Juni 1901.

. Die Hauptaufgabe des Buches gipfelt in der rechtsgemässen kauf- männischen Beleuchtung des gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Ge- triebes, in der Popularisierung der Rechts- und Handelskunde für die breiteren Volksschichten, ganz besonders für den Gewerbe- und Handwerkerstand be- rechnet, der die Weckung des Sinnes für Aushildu ie Stärkung des Standes- bewusstseins, die Belebung des Unternehmugssgeistés, die Ausrüstung für den 1 Bin den Geist des Fort- E Ist, wie schon ein ober- üͤberwältigender, aber E eine interessante, hrend, warnend und itten auf 224 Seiten

schrittes vornehmlich nötig hat. flächlicher Blick die Darstellung desselben ist so durqo ührt, angenehme und leichtverständliche Mtüre aufmunternd nach jeder Seite hin. E alles irgend Wissenswerte. 3 Bei seiner Reichhaltigkeit und dd Hausbuch einer besonderen, ausdrückli