Trotzdem ließ Haberkorn, der sich die Ansichten des späten Luthers über die Juden zu eigen gemacht hatte, nicht locker und verlangte beim Landgrafen unmittelbar nach Beendigung des 30jährigen Krieges die Wiedereinführung der Judenkonvente, wobei er vorschlug, diese Veranstaltung nicht nur- wie bisher- zweimal im Jahr, sondern mo- natlich oder wenigstens vierteljährlich abzuhalten, damit die Juden ndas Wort Gottes von Christo öfter hören und also demselben mehr nachdenken mögen“(16).
Haberkorns Eingabe hatte nur einen Teilerfolg, denn das Wiederaufle- ben der Judenkonvente des Jahres 1750- für Alsfeld und Nidda be- zeugt- war nicht von Dauer. In Gießen stieß Haberkorn auf erhebli- che Schwierigkeiten, so daß er von sich aus auf die Veranstaltung verzichtete. Ahnliche Maßnahmen zur Judenbekehrung, die im hessi- schen Bruderstaat Hessen-Kassel durchgeführt wurden, sind 1652 ebenfalls aufgegeben worden. Noch dreimal ist in der Folgezeit ver- sucht worden, die eingegangenen Judenkonvente in Hessen-Darmstadt wieder ins Leben zu rufen: 1668, 1695 und 1716. Alle diese Versu- che hatten keinen Erfolg, obwohl der Gedanke im ganzen 18. Jh. nie gänzlich aufgegeben worden ist.
Landgraf Georg Il., der 1661 starb, legte seinem Sohn und Nachfolger Ludwig VI. in seinem Testament ans Herz, in der Judenfrage eine harte Haltung zu bewahren. Schon bald nach seinem Amtsantritt setz- ten es die Landstände auf einem Landtag in Gießen durch, daß die jJuden aus den Städten vertrieben wurden. Dies geschah durch den Ausweisungsbefehl Ludwigs VI. vom 23.1.1662. Innerhalb einer Frist von 8 Wochen mußten die Juden Gießen verlassen; nur einzelnen ge- lang es- ohne daß wir die Gründe kennen-, bis 1667 zu bleiben. Es ist uns aber überliefert, daß sich die meisten der Vertriebenen in der unmittelbaren Umgebung der Stadt niederließen, nicht wenige in standesherrlichen Gebieten wie dem Londorfer Grund, im Busecker Tal oder im Solmser Land. Doch lassen sie sich auch in althessischen Gemeinden des Gießener Umlandes nieder, so z.B. in dem Dorf Wie— seck vor den Toren der Stadt, wo von der Mitte des 17. Jh. bis zum Beginn des 19. Jh. alle 3 Jahre die sogenannten"Judenlandtage“ stattfanden(17). Es erging ein strikter Befehl des Landgrafen an sei- ne landesherrlichen Beamten, jeden Juden mit 1 fl. Strafe zu belegen, der über Nacht in Gießen bleibt(18).
Wie unerbittlich Ludwig den Ausweisungsbefehl ausführen ließ, geht daraus hervor, daß in Gießen von 1667 bis 1687 Juden nicht nachweis- bar sind. Interessant und schwierig waren die Verhältnisse vergleichs- weise in Butzbach, weil hier der hessische Landgraf nicht allein als Stadtherr entscheiden konnte.
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