In schriftlichen Eingaben an den Landesherrn heißt es, sie kaufen, was auf den Markt kommt, dem Bürger vor dem Mauf uffu. Wer Studen— ten hält, könne keine anständigen Bissen auf den Tisch bringen, denn alles gute Fleisch kaufen sie auf. Sie stellen die Bauern, die Lebens- mittel auf den Markt bringen wollen, schon auf der Landstraße, han- deln ihnen ihre Ware ab, bevor sie überhaupt auf den Markt kommen.
Wen kann es wundern, wenn diese Stimmung auch den Landgrafen allmählich zum Handeln zwang. Doch blieb es unter Ludwig V. bei der zögernden Duldung der Juden aus wohlverstandenem Staatsinteresse.
Erst unter seinem Nachfolger Georg II.(1626- 1661) kam es zu ei- nem weiteren Höhepunkt der Judenfeindschaft in Hessen-Darmstadt. Zunächst wurden in einer neuen Judenordnung von 1629 schärfere Grenzen zwischen christlicher und jüdischer Bevölkerung gezogen, und UÜbertretungen der Bestimmungen waren mit hohen Strafen bedroht. Georg II. schwankte in seinem Judenhaß während seiner ganzen Re- gierungszeit immer zwischen der Alternative, ob man die Juden besser bekehren oder lieber vertreiben sollte.
Verschiedentlich macht er Versuche, die Juden aus den Städten zu vertreiben. Solche Ausweisungsbefehle für Darmstadt, Gießen und Marburg liegen uns von 1637 und 1639 vor, doch können sie nicht mit letzter Konsequenz auf Dauer befolgt worden sein(teils wegen der Intervention der Juden selbst, teils wegen des hinhaltenden Wider- stands der Städte), denn 1651 drängte der Gießener Hofprediger Ha- berkorn beim Landgrafen auf Ausweisung der Juden.
Bekehrungsversuche
Ganz entscheidend verändert aber wurde die landgräfliche Politik ge- genüber den Juden durch die Einrichtung der sog."Judenkonvente“; dies waren obligatorische Versammlungen für Juden unter der Leitung der lutherischen Landeskirche, um deren Bekehrung zum Christentum zu erzwingen. Maßgeblichen Einfluß auf diese Entwicklung hatte der Gießener Hofprediger Peter Haberkorn, der ein Gesuch der Juden an den Landgrafen, solche Konvente nicht weiter durchzuführen, mit ei-— nem ausführlichen Gutachten konterte und die Fortsetzung der Bekeh- rungsversuche auf diesem Weg forderte.
Über den Gießener Konvent—- außerdem gab es solche Zwangsveran- staltungen in Alsfeld, Nidda, Darmstadt und anderen Orten der Land- grafschaft-, der am 2.2.1643 stattfand, liegt ein eingehender Bericht vor, dessen Wortlaut eindrucksvoll ist und überdies viele In— formationen über das Verhältnis von Christen und Juden in jener Zeit vermittelt(15).
Die Judenkonvente hatten zunächst nicht den gewünschten Erfolg.
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