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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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Pparchim in Pommern den Fememord an dem Volksschullehrer Walter Kado begangen hat. Der oberste SA-Führer Schlesiens, Edmund Hei- nes, den Hitler in der deutschen Bartholomäus-Nacht am 30. Juni 1934 ermorden ließ, hat sich immer stolz als Fememörder gebrüstet. Doch wir brauchen für die Darstellung der politischen Justiz in der Weimarer Republik gar nicht so weit zu gehen.

Der Gießener Fememord-Prozeß von 1927, über den ein ausführlicher Bericht vorliegt, zeigte in eindringlicher Deutlichkeit, wie ein aufrecht und demokratisch engagierter Staatsanwalt stand in diesem Prozeß auf verlorenem Posten, weil er sich einem allzu positivistisch eingestellten Geschworenengericht und einer unüberhörbaren lautstarken völkisch antirepublikanischen Fronde gegenüber sah, deren Einwirkung nach Zeitungsberichten bis in den Gerichtssaal zu spüren war.

Einer der Angeklagten in Gießen damals für diese Tat, die Anfang März 1922 in Bad Nauheim geschah, war übrigens der Beteiligte am Rathenau-Mord, Ernst von Salomon, der nach dem zweiten Weltkrieg das bekanntgewordene Buch uDer Fragebogen schrieb.

Das Studium der politisch motivierten Mordtaten in der Weimarer Re publik beweist, daß die Justiz am Scheitern dieser Republik nicht un- schuldig war und ihre Überwältigung durch die Nazis begünstigte. In der Einordnung und Zuordnung zur neuen Staatsform mußte gerade die Justiz übrigens ebenso wie Armee schon deshalb scheitern, weil die Ausbildung und Auswahl der Juristen in althergebrachten Formen ver- lief. Die Rechtsanschauung der zumeist in ihren Amtern und Funktio- nen verbliebenen Juristen war im monarchischen Autoritätsprinzip aus- gerichtet. Die Entstehung der Demokratie aus der scheinbaren Revolu- tion war für sie mit dem Geruch des Illegitimen behaftet. Dies galt natürlich nicht nur für die Verfahren wegen der politischen Morde, sondern gilt für die politische Justiz allgemein, wie sie sich besonders kraß auch in den Prozessen zeigte, die Friedrich Ebert als Reichsprä- sident gegen seine Verleumder führen mußte. In einem der letzten Prozesse wurde er gar des Landesverrats bezichtigt, was ihn tief be drückte und an seinem allzu frühen Tod, wie wir wissen, nach einer nicht rechtzeitig eingeleiteten Operation mit schuld war.

Die Wahl seines Nachfolgers im März/April 1925, nach der Weimarer Verfassung eine Direktwahl durch das Volk, ist das andere Phänomen, dem ich hier noch kurz meine Aufmerksamkeit widmen will. Im 1. Wahlgang, in dem die absolute Mehrheit erforderlich gewesen wäre, erhält keiner der Bewerber genügend Stimmen. Es sind 10 Kandidaten der einzelnen Parteien gewesen. Erst im 2. Wahlgang reicht die einfa- che Mehrheit. Nunmehr galt es die Kräfte gleicher oder ähnlicher politischer Grundeinstellung zusammenzufassen. Die staatstragenden Parteien der Weimarer Koalition einigten sich auf den Zentrums-Poli- tiker Dr. Marx. Die Rechten stellen in letzter Minute den ehemali-

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