ohngefehr in anno 1744 ohne Vorwissen der Stadt Gießen in dem al-— ten Lahnfluß, so sich ausgefüllet, neue Steine eigenmächtig gesetzt, welche die Stadt Gießen nicht anerkennet und anno 1747 haben die- selbe wiederum frische Steine dazwischen gesetzt, welche aber im Beisein derer Herren Beamten ausgeworfen worden, worüber der Pro— zeß entstanden, welcher von der Gemeinde Kleinlinnes am Revisions-— gericht anhängig gemacht und noch ohnentschieden ist27."
Neben dem bereits geschilderten unrechtmäßigen Verhalten der Ge— meinde Klein-Linden wird in dieser Notiz deutlich, daß noch immer ein Prozeß schwebte, dessen Entscheidung erwartet wurde. Uber den eigentlichen Ablauf dieses Verfahrens war nichts in Erfahrung zu bringen. Erst die napoleonische Zeit, die mit ihren Kriegs- und Not- jahren die Städte und Dörfer in erhebliche finanzielle Bedrängnis brachte, ließ den Streit erneut aufleben.
Es ging jetzt nicht mehr in erster Linie um Hute- und Weiderechte; auch die Gemarkungsgrenze stand nicht im Brennpunkt der Auseinan- dersetzungen.
Es handelte sich vielmehr um die Frage, ob die Eigentümer der Acker und Wiesen im sogenannten Centbann zu den Zinsen der von der Stadt Gießen seit 1807 aufgenommenen Kriegskosten-Kapitalien beizutragen hätten oder nicht.
Der Prozeß, der zunächst um diese Frage im Jahre 1819 wieder auf- genommen worden war, wurde natürlich sehr bald auf die alten Streitpunkte ausgedehnt.
Während sich Klein-Linden erneut auf den"Centbann“ berief, der ganz zu seiner Gemarkung zähle und darum nicht nach Gießen steuern könne, verwies Gießen auf die alten Verträge von 1531, 1701 und 1752, nach denen die Gießener Gemarkungs- und Steuerrechte bis zur alten Landwehr deutlich und uneingeschränkt festgestellt worden sei- en. Im übrigen sei klar erwiesen, daß Klein-Linden von 1698 bis 1820 die Bede von den Gütern der Kklein-Lindener Bauern im Centbann unwidersprochen nach Gießen bezahlt habe, und erst seit 1820 würden die Zahlungen verweigert, nachdem sich diese Beträge durch die von Gießen aufgenommenen Kriegskosten-Kapitalien erhöht hätten28.
Nach erneuten fast 2 Jahrzehnte dauernden Auseinandersetzungen wur- de Klein-Linden im Jahre 1837 verurteilt, mit den Güterstücken im Centbann zu den Zinsen der seit 1807 von der Stadt Gießen aufge- nommenen Kriegskosten-Kapitalien beizutragen, und zwar nach dem durch Gesetz bestimmten Maßstab. Ferner sollte Klein-Linden alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits tragen.
27 Stadt AG, Flurgrenzbeschreibung und Grenzbegehungsprotokoll
von 1778. 28 Stadt AG, Allmendeakten(Streit mit KLein-Linden) 19. Ih.
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