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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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schlugen einige zusammen, auch drohten sie, ins Dorf einzufallen, falls wir uns unterstehen sollten, nochmals Steine zu setzen²4.

Nach langwierigen Verhandlungen, die von umfangreichen Klageschrif- ten und Rechtsgutachten beider Seiten begleitet waren, entschied am 16.2.1752 das Samthofgericht in Marburg, daß der Vergleich von 1701 rechtsgültig sei und Klein-Linden nun unverzüglich den damals festge- setzten Bestimmungen nachzukommen habe. Die bereits 1706 als Ver- säumnisstrafe verhängten 30 Goldgulden müsse Klein-Linden binnen 4 Wochen zahlen. Der Gießener Rechtsvertreter gab seine Zustimmung zu diesem Urteil, während der Advokat Klein-Lindens Berufung einleg- te. Obwohl diese vom Samthofgericht abgelehnt wurde, deutet der letzte Schriftsatz der Gerichtsakten vom 19.5. bzw. 30.5.1753 darauf hin, daß für Klein-Linden der Rechtsstreit damit noch nicht beendet war25. Neue Gründe für ihr vermeintliches Recht wußten die Lindeser allerdings nicht vorzubringen. Es zeigte sich lediglich, daß jetzt immer stärker die öffentlichen Abgaben und die Verhängung von Feldstrafen in den Mittelpunkt des Streites traten. Die Finanzkraft der Kontra- henten wurde ja maßgeblich davon beeinflußt, wohin die Kontribution und an welche Gemeinde die Feldstrafen zu bezahlen waren.

Da Klein-Linden gegen das Urteil des Samthofgerichts Marburg von 1752 auf dem ordentlichen Rechtswege nichts mehr unternehmen konnte, hören wir aus den Akten des 18. Jh. nichts Wesentliches mehr über den Streit, und es schien fast so, als hätten sich beide Parteien mit den Gegebenheiten abgefunden.

Doch waren die Verhältnisse nicht bereinigt; im stillen man könnte fast sagen auf kaltem Wege- versuchten die Klein-Lindener nach wie vor, ihre Rechte und Nutzungen in dem umstrittenen Gebiet in Rich- tung nach Gießen zu erweitern.

Die älteste, uns erhaltene Flurgrenzbeschreibung der Stadt Gießen von 1778 berichtet26, daß die Lindeser zu dem vereinbarten Grenzgang nicht erschienen, sondern- uso viele man in der Ferne wahrnehmen könne, den Cent-circulusbann begangen- ihren eigenen Gang gin- gen. Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Gemein- de Klein-Linden im Jahre 1766 entlang der Hege eigenmächtig Grenz- steine gesetzt habe, um den wirklichen Grenzzug zu verschleiern; an anderen Stellen aber habe Klein-Linden die rechtmäßig gesetzten Steine ausgeworfen. In einer besonderen Bemerkung heißt es weiter: nAm alten Lahnfluß um den Heßler(westl. Anfang der alten Land- wehr bzw. Hege) hatten die Gemeinde Kleinlinnes und Heuchelheim

24 StAM, a. a.O.: Bericht der Gemeinde Klein-Linden vom 17.8. 1750.

25 StAM, a.- a.O.

26 Stadt AG, Flurgrenzbeschreibung von 1778.

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