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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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ländes und verkaufte den Rest an die Gemeinde Klein-Linden weiter, die nach Abholzung der Bäume dort teils Acker und teils Wiesen anlegte und sie dann ihrerseits an die einheimischen Bauern weiter- gab.

Daneben war der Ausverkauf Gießener Eigentums in verstärktem Maße weitergegangen:"Die Gießener Bürgerschaft habe jetzt im umstritte nen Centbann kaum noch 50 Morgen, wo sie früher über 1000 Morgen eigentümlich innehatte2l."

1664 schrieb der Rat der Stadt Gießen an den Landgrafen in einem anderen Zusammenhang, daß zahlreiche Bürger ihre Güter an Bauern der Nachbarschaft aus Armut verkauft hätten und nicht mehr selbst das ernten könnten, was für ihre Haushalte notwendig wäre. Sie müß- ten vielmehr Lebensmittel von benachbarten Bauern kaufen.

Während es die Gießener verhältnismäßig leicht hatten, die offen- sichtlich falschen Darstellungen der Lindeser in bezug auf den Ver tragsabschluß22, die Hege und den Fernewald zu widerlegen, war dies schon schwieriger mit der Klein-Lindener Behauptung, daß der gesam- te Centbann zu ihrer Dorfgemarkung gehöre, unter landgräflicher Ge rechtigkeit stehe und alle Frevel vor dem Klein-Lindener Gericht ge- büßt werden müßten. Gießen mußte ein altes landgräfliches Weistum, die Klein-Lindener Centgerichtsordnung vom 25.1.157723, vorlegen, um zu beweisen, daß diese Ordnung an keiner Stelle von Huterechten oder Gemarkungsgrenzen sprach. Schultheiß und Schöffen des Centgerichts hatten nur darauf zu sehen, daß die Güter in rechten Händen waren, die Eigentümer auf die landgräfliche Gewalt beeidigt und die herr schaftlichen Rechte gewahrt wurden.

Im Jahre 1750 spitzte sich der Streit so zu, daß es auch zu handgreif- lichen Auseinandersetzungen kam. In Beschwerdeschriften der Gemein- de Klein-Linden heißt es dazu: 1.Gießen ging dann mit 40 Mann dreimal in das umstrittene Gebiet und entfernte Steine, welche wir dort setzten und fuhren sie nach Gießen. Diese Leute waren.. wohl- bewaffnet. Sie gingen brutal gegen Klein-Lindener Einwohner vor und

21 StAM, a. a.O.: Diese Zahlen aus Klein-Lindener Streitschriften sind natürlich übertrieben, da der umstrittene Bezirk klein war.

22 StAM, a. a.O.: 1751 wurde der Klein-Lindener Einwohner Con- rad Peter(damals 81 Jahre alt), der 1701 den Vergleich mit Gießen u.a. unterzeichnet hatte, als Zeuge vernommen und wollte nun auch von dessen Inhalt nichts mehr gewußt haben!

23 StAM, a-a.O.: In den Akten ist die Centgerichtsordnung wörtlich enthalten; sie ist abgedruckt bei J. Grimm, Hessische Wei- stümer, V. S. 271, und in der vorausgehenden Arbeit von Friedrich Wilhelm Weitershaus auf S. 48.

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