Weiter heißt es dann wörtlich:
nDie Fülle dieser auf verhältnismäßig kleinem Gebiet zusammenge-— drängten technischen Lehranstalten läßt. erkennen, daß für eine wei- tere Anstalt bzw. Hebung der Gießener Gewerbe- und Maschinenbau- schule keinerlei Ursache bestehen dürfte. Es wird auch nicht möglich sein, die jeweiligen Absolventen dieser neuen Anstalt im Gießener Wirtschaftsgebiet unterzubringen.
Für die Entwicklung einer höheren Bauschule mangelt es in Gießen zunächst an geeigneten Unterrichtsräumen, ferner an Lehrmitteln und schließlich auch an der Hauptsache, einem gut ausgebildeten Lehrkör- per..
Vergegenwärtigt man sich das Anwachsen der Schülerzahl der hiesigen Anstalt(1925=295, 1926=386 und im Herbst 1927⸗470), so muß man sich fragen, wohin mit diesen jungen Leuten in einer Zeit, wo auf al- len technischen Gebieten, sei es nun Baufach, Maschinenbau und Elek- trotechnik, Typisierung und Rationalisierung durchgeführt werden. Eine fortschreitende Einschränkung in der Verwendung technischer Hilfs- kräfte in den Betrieben ist überall festzustellen.
Wenn auch Arbeitgeber einzelner Industriezweige des hiesigen Wirt- schaftsgebietes der Schule ihre Anerkennung und evtl. auch finanzielle Unterstützung gewähren, so geschieht dies im eigenen Interesse, und zwar um billige und preisdrückende Arbeitnehmer zu finden.“
Die Schule unter der Trägerschaft der Stadt Gießen
War die staatliche Gewerbe- und Maschinenbauschule Gießen somit 1927 zweifellos auf ihrem höchsten Entwicklungsstand im Laufe ihrer 90jährigen Geschichte, so begann bereits im nächsten Jahr mit einem Vertrag zwischen dem Volksstaat Hessen und der Stadt Gießen eine einschneidende Anderung der Schulverfassung, indem die Stadt die Trägerschaft der Schule ab 1.4.1928 übernehmen sollte. Dies geschah in der Erwartung eines allgemeinen Landgesetzes über die wöffentli- chen Unterrichtsanstalten für freie und angewandte Kunst und die öf-— fentlichen technischen und gewerblichen Unterrichtsanstalten mit Staatsunterstützung“, das am 14.12.1928 in Kraft trat und das be-— stimmte, daß Schulen dieser Art in die Trägerschaft von politischen Gemeinden, Gemeindeverbänden und Kreisen zu überführen und der Aufsicht der Landesregierung zu unterstellen sind. Gleichzeitig schloß der Ortsgewerbeverein Gießen, vertreten durch seinen Vorsitzenden Prof. Krausmüller, mit der Stadt Gießen einen Vertrag, demzufolge das vom Verein im Jahre 1907 gebaute"Gewerbehaus“ an die Stadt vermietet und ihr gleichzeitig ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden sollte. Mobiliar und Inventar mit allen Lehr- und Lernmitteln gingen unentgeltlich in das Eigentum der Stadt über.
295


